Amri stammt aus der tunesischen Stadt Oeslatia im Zentrum von Tunesien. Dort wurde er nach Angaben aus tunesischen Sicherheitskreisen mehrmals als Drogenkonsument festgenommen. 2010 reiste er zunächst nach Italien und gab sich als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus. Er besuchte laut italienischen Medienberichten eine Schule in Catania auf Sizilien. Dort sei er bereits auffällig geworden: Er habe Eigentumsdelikte und Körperverletzung begangen, schreibt die Zeitung "La Stampa". Zudem soll er die Schule angezündet haben, berichtet das Blatt weiter. Daraufhin sei er von der Polizei festgenommen worden.
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"Problemhäftling" in italienischen Gefängnissen
Auch die "Welt" berichtet von der Brandstiftung: Amri sei in Italien wegen Brandstiftung und Körperverletzung und Diebstahl zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Während seiner Zeit in verschiedenen italienischen Gefängnissen galt er als problematischer Häftling. Das italienische Justizministerium bestätigte Medienberichte, wonach der 24-Jährige wegen schlechten Verhaltens in sizilianischen Gefängnissen mehrmals ermahnt und verlegt worden sei.
Haftdokumenten zufolge soll er andere Häftlinge schikaniert und auch versucht haben, Revolten anzuzetteln. Auf Sizilien saß er demnach in einem Zeitraum von dreieinhalb Jahren in sechs verschiedenen Haftanstalten ein, nachdem er unter anderem ein Feuer in einem Flüchtlingszentrum gelegt und Drohungen ausgesprochen hatte. Offenbar wurden aber keine Anzeichen einer extremistischen Radikalisierung in Italien bemerkt.
Abschiebung scheiterte zweimal
Nach seiner Entlassung kam er dann in Abschiebehaft - doch die Abschiebung scheiterte an bürokratischen Hindernissen: Amri hatte keine Papiere. Nach einigen Wochen wurde er aus der Haft entlassen und kam nach Aussage von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Juli 2015 nach Deutschland. Er hielt sich seitdem in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen auf. Nach Informationen des "Spiegel" gab Amri sich in Deutschland als politisch verfolgter Ägypter aus.
Doch sein Asylantrag wurde im Sommer als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, da er zu Ägypten kaum Angaben machen konnte. Auch hier scheiterte seine Abschiebung wieder aus denselben Gründen wie in Italien: Amri hatte keine gültigen Papiere bei sich. Er bestritt, Tunesier zu sein. Ein Verfahren zur Ausstellung eines Ersatzpasses zog sich seit August hin. Die tunesischen Behörden haben die Papiere inzwischen übermittelt - zwei Tage nach dem Anschlag.
Verdacht der Vorbereitung "schwerer staatsgefährdenden Straftat"
Die Ermittlungsbehörden hatten den 24-Jährigen gleichzeitig schon im Visier: Laut NRW-Innenminister Jäger wurde Amri von mehreren Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft, weil er Kontakte zu radikalislamischen Szene unterhielt. Gegen ihn wurde monatelang wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt.
Er wurde verdächtigt, einen Einbruch zu planen, um Geld für automatische Waffen zu beschaffen. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft "möglicherweise, um damit später mit noch zu gewinnenden Mittätern einen Anschlag zu begehen". Nach Informationen des "Spiegel" soll Amri sich schon vor Monaten als Selbstmordattentäter angeboten haben. Das gehe aus Telekommunikations-Daten von Ermittlungen gegen mehrere Hassprediger hervor. Allerdings seien Amris Äußerungen so verklausuliert gewesen, dass sie nicht für eine Festnahme gereicht hätten.
Observierung endete ergebnislos
Im Zuge der Ermittlungen wurde er von der Berliner Justiz seit März auch observiert. Die Beobachtung endete jedoch im September, da sie keine Hinweise brachte. Er sei während der Observierung lediglich als Kleindealer aufgefallen.
Amri soll am Montagabend am Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche einen Lkw in die Menschenmenge gesteuert haben. Dabei wurden elf Menschen getötet und fast 50 verletzt. Zudem wurde in der Fahrerkabine die Leiche eines polnischen Lkw-Fahrers gefunden.
Am Mittwoch wurde Amri zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben. Die Bundesanwaltschaft hat Für Hinweise, die zur Ergreifung des Beschuldigten führen, eine Belohnung von bis zu 100.000 Euro ausgesetzt.
(cvo/nin)