Der Mann stehe im Verdacht zusammen mit zwei weiteren Landsleuten als Taucher die Sprengladungen an den Pipelines angebracht zu haben, heißt es in dem Medienbericht. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts nannte keine weiteren Details. Der Haftbefehl wurde nach Informationen von ARD, "Süddeutscher Zeitung" und "Die Zeit" offenbar schon im vergangenen Monat übermittelt, aber von den polnischen Behörden bislang nicht vollstreckt. Geplant war demnach eine Festnahme in Polen. Doch der Beschuldigte, der alle Vorwürfe zurückwies, entkam.
Die Pipelines waren Ende September 2022 durch einen Sabotageakt gesprengt worden. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen in dem Fall auf. Mittlerweile stellten Dänemark und Schweden die Verfahren allerdings ein. Zu den Tätern kursierten lange mehrere Spekulationen.
Weitere Verdächtige
Nach den aktuellen Recherchen von ARD, "Süddeutscher Zeitung" und "Die Zeit" stehen neben dem per Haftbefehl gesuchten Mann auch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige unter Tatverdacht - darunter eine Frau. Dem Bericht zufolge sollen sie an den Anschlägen beteiligt gewesen sein. Sie könnten als Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben, hieß es weiter. Die nun veröffentlichten Informationen stützen sich demnach auch auf "Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes".
Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht im Visier gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde vermutet, dass sie möglicherweise zum Transport des Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.
Bundesregierung: Beziehungen zur Ukraine nicht belastet
Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte, die Beziehungen zur Ukraine seien durch die strafrechtlichen Ermittlungen nicht belastet. Es handele sich lediglich um Verfahren gegen Einzelpersonen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung der Meldung wurde eine Aussage aus dem Beitrag von ARD, SZ und "Zeit" fälschlicherweise der Sprecherin des Generalbundesanwalts zugeordnet. Diese hatte jedoch keine Ermittlungsdetails genannt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.