Berichte über Einigung
Mutterschutz soll künftig auch bei Fehlgeburt greifen

Frauen sollen künftig auch bei Fehlgeburten Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben.

    Eine Frau sitzt auf einer Bank am Wasser.
    Künftig sollen Frauen auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutz in Anspruch nehmen können. (Symbolbild) (Krists Luhaers / unsplash.com )
    Zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union gibt es nach Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte. Aktuell dürfen Frauen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten gilt dies bisher nicht. Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche. Geplant ist nun eine gestaffelte Regelung, die deutlich früher ansetzt.
    Familienministerin Paus von den Grünen hatte für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, die Union ist für eine Regelung ab der 13. Woche.
    Diese Nachricht wurde am 02.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.