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Myanmar
Kein Präsidentenamt für Suu Kyi

Myanmars Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi darf vorerst nicht für das Präsidentenamt ihres Landes kandidieren. Das Parlament hat eine entsprechende Gesetzesänderung abgelehnt. Damit konnte das Militär seine Macht behaupten.

25.06.2015
    Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi
    Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi muss ihre Ambitionen auf die Präsidentschaft begraben. (imago)
    Das Parlament lehnte es nach dreitägiger Debatte ab, eine Klausel aus der Verfassung zu streichen, die Suu Kyi vom höchsten Staatsamt ausschließt. "Das Gesetz wurde nicht beschlossen", sagte Parlamentspräsident Shwe Mann. Präsident oder Vizepräsident darf nur werden, wer keine Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft hat und nicht mit einem Ausländer verheiratet ist. Diese Bestimmung verbietet Suu Kyi eine Kandidatur, weil ihre Kinder britische Pässe haben.
    Für die Gesetzesänderung stimmten weniger als die für eine Verabschiedung notwendigen 75 Prozent der Abgeordneten. Die vom Militär 2008 entworfene Verfassung behält ein Viertel der Parlamentssitze der Armee vor. Somit ist eine Dreiviertelmehrheit ohne Zustimmung des Militärs kaum möglich. Die Abgeordneten hielten zudem an einer Bestimmung fest, die dem Militär ein Vetorecht gegen Änderungen des Grundgesetzes einräumt.
    Suu Kyis Partei Nationale Liga für Demokratie waren bei den für dieses Jahr geplanten Wahlen große Erfolgschancen gegen die regierende Union für Solidarität und Entwicklung eingeräumt worden. Sollte die Friedensnobelpreisträgerin allerdings ausgeschlossen werden, könnte das die Chancen ihrer NLD schmälern.
    (fwa/tj)