
Der Vorsitzende Pellmann sagte, die geplanten Entscheidungen in der alten Zuammensetzung des Parlaments liefen auf eine Entmündigung des neu gewählten Bundestags hinaus. In der Begründung des Antrags auf eine einstweilige Anordnung heißt es, die neuen Abgeordneten sähen sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt.
Der alte Bundestag soll nach dem Willen der Koalition aus CDU/CSU und SPD zusammenkommen, um über das geplante Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur zu entscheiden. In der Zusammensetzung des künftigen Bundestags wäre die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit kaum zu erreichen.
Auch AfD-Abgeordnete haben Eilanträge gestellt
Die Linke hält es für unzulässig, solch weitreichende Entscheidungen noch mit alten Mehrheiten zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor bestätigt, dass mehrere AfD-Abgeordnete Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages gestellt haben. Ein Gerichtssprecher teilte mit, neben den Eilanträgen liege auch eine Verfassungsbeschwerde vor.
Die Sondersitzungen des Bundestags sind für den 13. und 18. März geplant.
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Diese Nachricht wurde am 10.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.