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Nach dem Hirtenbrief

Seit der Papst in seinem Hirtenbrief zwar auf den Missbrauch an Kindern in Irland einging, die Geschehnisse in Deutschlands Kirche aber unerwähnt ließ, ist klar: Der Vatikan reagiert nicht so, wie es die Gesetze der Massenmedien vorgeben. Schon gar nicht das Oberhaupt der katholischen Kirche.

Von Gregor Hoppe und Wolfram Stahl |
    "Wie ihr wisst, ist die Kirche in Irland in den vergangenen Monaten heftig erschüttert worden als Ergebnis der Krise um den Missbrauch an Kindern. Zum Zeichen meiner tiefen Besorgnis habe ich einen Pastoralbrief verfasst, der sich mit dieser schmerzvollen Situation befasst. Ich werde ihn am Tag des Heiligen Josef, des Beschützers der Heiligen Familie und Patrons der Universalkirche, unterzeichnen und bald darauf entsenden. Ich bitte Euch alle, diesen Brief bei Euch zu lesen, mit offenem Herzen und in einem Geist des Glaubens. Meine Hoffnung ist, er möge helfen im Prozess der Reue, der Heilung und der Erneuerung."
    Es war bei der Massenaudienz auf dem Petersplatz am vergangenen Mittwoch, als der Papst seinen lange erwarteten Hirtenbrief ankündigte. Das Thema: der jahrzehntelange Missbrauch in Irland. Doch auch die Katholiken in Deutschland machten sich Hoffnung. Vielleicht würde ihr Kirchenoberhaupt auch Worte finden für das, was sie seit Wochen bewegt.
    Doch am Samstag, am Tag der Veröffentlichung war klar: zu Deutschland kein Wort. Zumindest nicht direkt.
    Es sei nicht möglich, sich zugleich an die irischen und die deutschen Katholiken zu wenden, hieß es dazu aus dem Vatikan. Die Situation in Irland sei weitaus schlimmer als in Deutschland. Erhofft hatten sie dennoch viele: eine Stellungnahme zu den Missbrauchsfällen in Deutschland.

    Sogar die Jugendorganisation der katholischen Kirche, der BDKJ, bekundet das in einer offiziellen Pressemitteilung.
    Aber der Vatikan reagiert nicht so, wie es die Gesetze einer massenmedialen Weltöffentlichkeit vorgeben. Schon gar nicht das Oberhaupt der katholischen Kirche, der Papst. Das zeigt nicht nur das "als langes Schweigen" gedeutete Verhalten in der aktuellen Krise. Das zeigen auch alle vorherigen Kommunikationspannen im noch nicht fünf Jahre alten Pontifikat Benedikts XVI.
    Da war zum einen die Rede, die Benedikt XVI. 2006 an der Universität Regensburg gehalten hat. Darin zitierte er eine Aussage des spätmittelalterlichen byzantinischen Kaisers Manuel II. Palaiologos zur Rolle der Gewalt im Islam. Die Folge: Hohe Islamische Geistliche protestierten heftig gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche. Der Vatikan sah sich genötigt, die Rede nachträglich zu erklären. Den entstandenen Schaden zu begrenzen.
    Vergangenes Jahr streckte er vier gültig, aber nicht rechtmäßig geweihten Bischöfen der konservativen Piusbruderschaft in - wie er später sagte, "einem leisen Gestus der Barmherzigkeit" die Hand zur Versöhnung hin. Nahm die über zehn Jahre dauernde Exkommunikation zurück – und musste sich anschließend vorhalten lassen, er habe bei seinem Gnadenakt vorsätzlich dem Holocaust Leugner Bischof Williamson einen Persilschein ausgestellt.
    Immer wieder scheint die Pressearbeit des Vatikan weder imstande noch willens zu sein, auf Stimmungen in der Weltkirche einzugehen, noch das eigene Vorgehen unmissverständlich zu kommunizieren. Abtprimas Notker Wolf, der höchste Vertreter des Benediktinerordens, sagte vergangenen Donnerstag im ARD-Morgenmagazin:

    "Es ist noch immer in Vatikan so, dass man zuerst die Dinge abwartet und nicht gleich eine erste Reaktion gibt, die auch zu schnell aus der Emotion heraus passieren könnte. Es geht um eine nachhaltige Reaktion seitens des Vatikans. Und ich denke, das gilt vor allem, wie gehen wir in Zukunft damit um."
    Dabei ist es nicht so, dass der Papst bislang nicht öffentlich zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen oder Erwachsenen durch katholische Priester Stellung genommen hat: Die gesamte USA-Reise im Jahr 2008 war von diesem Thema beherrscht. Später traf er sich, wie auch in den USA, am Rande des Weltjugendtages im australischen Sydney mit Opfer des Missbrauchs durch Priester seiner Kirche. Damit war das Versprechen gegeben, die Fälle aufzuklären, die Täter den weltlichen Gerichten zu übergeben und den Opfern so gut es geht zu helfen. Thema erledigt.
    Zeitgemäß ist diese Haltung nicht. Zumindest nach den Gesetzen der modernen Medienwelt. Niemand in einer immer stärker säkularisierten Welt behält im Kopf, was der Papst vor Jahren gesagt hat. Die Massenmedien, mit denen Benedikts Vorgänger so gekonnt spielte, haben neue ungeschriebene Gesetze zur Geltung gebracht. Denen will sich die Kirchenspitze aber nicht unterwerfen. Dahinter steht einerseits die Befürchtung, der Papst müsse dann konsequenterweise, wann und wo immer in der Weltkirche ein Missstand bekannt wird, auf die Mittelloggia der Petersdomfassade hinausspringen und eine flammende Rede halten.
    Auf der anderen Seite zeigt sich immer wieder, dass die Kirchenspitze mit ihren untereinander konkurrierenden Behörden und ihren streng hierarchisierten Gehorsamsstrukturen nicht fähig ist, sich diesen medialen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Nicht einmal, um den Papst vor einem Imageschaden zu bewahren. Im Zuge der Piusbrüder-Krise mahnte der Papst, seine Behörde müsse stärker auf das neue Medium des Internets achten. Das war im vergangenen Jahr. Die auf Youtube eigens eingerichtete Papst- und Vatikanplattform zeigt unter der Rubrik "Neuestes aus dem Vatikan" aber heute noch Beschlüsse und Auftritte des Papstes, die im Schnitt eine Woche alt sind. Dabei ist das Verständnis für die Bedürfnisse der Gläubigen durchaus vorhanden. Abtprimas Notker Wolf:

    "Ich denke, dass sicher ein Wort des Bedauerns, oder auch des 'mea culpa', wie es sein Vorgänger gemacht hat, am Platze wäre. Aber es wird etwas dauern. Das ist nun mal beim Vatikan so."
    Dabei hätte es vielen vielleicht schon gereicht, hätte der Papst nach seiner Audienz mit Erzbischof Robert Zollitsch erklärt: Ich habe mich mit dem Erzbischof bei dessen Besuch in Rom abgestimmt, und das von den deutschen Bischöfen beschlossene Vorgehen gebilligt, und nun werde ich abwarten, wie die deutschen Bischöfe, die zunächst zuständig sind, die Beschlüsse umsetzen.
    Erst am vergangenen Donnerstag haben die bayerischen Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz erklärt, künftig alle Missbrauchsfälle sofort der Staatsanwaltschaft melden zu wollen. Und sich dafür einzusetzen, dass diese Meldepflicht auch in den Leitlinien der Bischofskonferenz festgeschrieben wird. Bislang wurde Opfern und Tätern zur Anzeige beziehungsweise Selbstanzeige geraten. Denn eine generelle Pflicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gibt es im Fall sexuellen Missbrauchs nicht. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Zollitsch, hatte sich sogar noch Ende Februar dagegen ausgesprochen, jeden Fall sofort zu melden. Zunächst sollten die Fälle intern überprüft werden. Denn traditionell klärt die Kirche ihre Angelegenheiten intern.
    Jesuitenpater Klaus Mertes durchbrach Anfang des Jahres diese Mauer des Schweigens. Der Rektor des Berliner Canisius-Kollegs schrieb einen Brief an seine ehemaligen Schüler:

    In den vergangenen Jahren haben sich mehrere von Ihnen bei mir gemeldet, um sich mir gegenüber als Opfer von sexuellem Missbrauch durch einzelne Jesuiten am Canisius-Kolleg zu erkennen zu geben. Die Spur der Missbräuche zieht sich durch die 70er-Jahre hindurch bis in die 80er-Jahre hinein. Es gehört auch zur Erfahrung der Opfer, dass es im Canisius-Kolleg und im Orden bei solchen, die eigentlich eine Schutzpflicht gegenüber den betroffenen Opfern gehabt hätten, ein Wegschauen gab.
    Ende Januar ging Schulleiter Mertes mit diesem Brief an die Öffentlichkeit. Der Pater ließ sich bei seinem Vorgehen auch nicht von einem möglichen Ansehensverlust der Eliteschule abschrecken.

    "Der gute Ruf der Schule ist ein Wert, keine Frage, aber er hat hinter dem Anliegen der Aufklärung, welches ja im Zentrum auch ein Anliegen der Opfer selbst ist, ganz klar und eindeutig zurückzustehen. Es kann nicht sein, dass die Interessen, die Wahrnehmung, das Leiden der Opfer verdeckt und ins Schweigen zurückgedrückt wird im Namen des guten Rufs der Schule."
    Jesuitenpater Mertes machte mit seiner Enthüllung den Anfang. Die Aktenrecherche, aber auch die Gespräche mit Opfern und Tätern liegt in Händen der Rechtsanwältin Ursula Raue. 2007 wurde sie vom Jesuitenorden zur Beauftragten für sexuellen Missbrauch ernannt. Sie hat als Externe für den Orden diese Funktion übernommen, was bei anderen Organisationen oder Bistümern keineswegs selbstverständlich ist.

    "Was die Sache natürlich schwieriger macht. Da hat man dann auch noch Solidaritätsgefühle für denjenigen, der Mitbruder ist, was auch immer. Wenn man Teile eines Vereins, sag ich jetzt mal etwas flapsig dahin, Teil einer Organisation ist, dann hat man andere Solidaritäten den Leuten gegenüber, die sich da vergehen, als wenn man von draußen da rein kommt und sagt, Moment mal, so geht das aber hier gerade nicht."
    Die Aufsehen erregende Veröffentlichung von Missbrauchsfällen am Canisius-Kolleg wirkte auf viele Opfer wie eine Befreiung. Inzwischen sind Fälle an über 100 Schulen, Heimen, Internaten und Sozialeinrichtungen bekannt geworden. Doch nur wenige Betroffene sprechen über das, was ihnen angetan wurde.

    "Das war nicht nur ein Betatschen oder ein Rumfummeln, das war wirklich Hardcore-Sex zum Teil."
    Die meisten Taten liegen ohnehin schon so lange zurück, dass sie strafrechtlich nicht mehr geahndet werden können. Die Berliner Anwältin Manuela Groll prüft dennoch im Auftrag einiger Missbrauchsopfer, ob sich gegenüber dem Jesuitenorden nicht wenigstens Ansprüche auf Entschädigung durchsetzen lassen.

    "Für die Geschädigten ist es wichtig, dass irgendwie so eine Form tätiger Reue geschieht, möchte ich sagen. Also tätige Reue, dass praktisch der Orden es auch spürt, was da passiert ist."
    Etwa 160 Missbrauchsopfer waren früher an Schulen und in Betreuungseinrichtungen des Jesuitenordens. Missbrauchsbeauftragte Raue erhält seit Wochen Briefe, Mails und auch Anrufe von ehemaligen Ordensschülern, die als Traumatisierte noch immer unter den gemachten Erfahrungen leiden.

    "Einige haben mir das genauso gesagt. Dieser Satz, endlich hört mir mal jemand zu und vor allen Dingen habe ich das Gefühl, mir wird auch geglaubt. Das ist relativ häufig gesagt worden."
    Viel zu lange habe die Kirche versucht, die Fälle intern zu lösen, kritisierte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

    "Bisher war jedenfalls nicht der Eindruck da und ist auch durch nichts gefestigt worden, dass auch nur bei dem Verdacht auf Missbrauch hier die Verantwortlichen der katholischen Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammenarbeiten. Und ich erwarte, dass die Verantwortlichen der katholischen Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Hinweise geben, mit aufklären."
    Die Antwort des Vorsitzenden der Bischofskonferenz: Er verlangte von der Bundesjustizministerin eine Richtigstellung unwahrer Interviewpassagen:

    "Die Bundesjustizministerin hat im Interview mittels falscher Tatsachenbehauptungen, wie ich meine, maßlos gegen unsere katholische Kirche polemisiert. Ich erinnere mich keines zweiten Medienbeitrags eines Regierungsmitglieds der Bundesrepublik, der eine ähnlich schwerwiegende Attacke gegen die katholische Kirche in Deutschland dargestellt hätte."

    Zollitsch lehnte daraufhin auch ab, an einem runden Tisch teilzunehmen, den die Justizministerin eigentlich für diese Woche vorgesehen hatte; und bei dem sie sich speziell mit dem Thema Missbrauch in der katholischen Kirche beschäftigen wollte. Nun wird das Thema bei einem anderen runden Tisch Ende April angesprochen werden. Der fasst das Thema Missbrauch weiter.
    Erledigt war das Thema damit für den Erzbischof noch lange nicht. Am Wochenende musste sich Zollitsch selbst entschuldigen: In seiner Zeit als Personalreferent des bischöflichen Ordinariats Freiburg hatte er einen Priester in den Ruhestand versetzt, der des Missbrauchs verdächtigt wurde. Die Staatsanwaltschaft schaltete er nicht ein.

    "Nach heutiger Erkenntnis und im Blick auf meine Verantwortung als Erzbischof würde ich angesichts der Leitlinien, die die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2002 verabschiedet hat, konsequenter und mit größerem Nachdruck nach Zeugen und Opfern suchen. Ich entschuldige mich noch einmal im Namen der Erzdiözese bei den Opfern und bitte um Verzeihung."
    Über Jahrzehnte hatten die Täter kaum Konsequenzen zu fürchten. Vielen Kindern und Jugendlichen wurden ihre Geschichten einfach nicht abgenommen. So ging es auch Jonathan Overfeld. Er wurde von Patern vergewaltigt. Hinzu kommt, dass die Straftaten nach zehn Jahren verjährt waren.

    "Man fühlt sich noch mal missbraucht, und zwar vom Staat jetzt. Der Staat schützt somit Verbrecher. Ein Verbrechen an Kindern ist mit nichts zu vergleichen. Das ist das Schlimmste, was es überhaupt gibt."
    Den Opfern sollte Vertraulichkeit ihres Falles zugesichert werden. Bei wirklich schwerwiegenden Vergehen müsste allerdings dennoch eine Möglichkeit bestehen, die Aufklärung über die seelischen und körperlichen Verletzungen zu stellen, meint der Direktor des Canisius-Kolleg, Pater Mertes.

    "Wenn ich einen Vorwurf höre und merke, hier ist Gefahr im Verzug, dann muss ich bereit sein, vielleicht die Vertrauenszusage gegenüber dem Jugendlichen zu brechen, um tätig zu werden und dem Täter das Handwerk zu legen."
    Über Jahrzehnte aber wurden pädophile Täter zumeist nur versetzt, eine juristische Aufarbeitung blieb ihnen in der Regel erspart. Aus Rücksichtnahme auf den Ruf der Kirche sei auf staatsanwaltschaftliche Untersuchungen verzichtet worden, bemängeln Kritiker. Die Kirche selbst beruft sich bei diesem Thema auf eine deutsche Besonderheit: das Kirchenrecht.
    Das Grundgesetz sichert den Kirchen eine weitgehende Autonomie in vielen Rechtsbereichen zu. Die Gründe dafür liegen in der deutschen Geschichte, sagt der amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider:

    "Das ist auch für uns ein hohes Gut. Das hat ja zu tun mit den Erfahrungen der Nazizeit, wo ein totalitärer Staat auch die Kirchen sozusagen sich dienstbar machen wollte, indem er auch wirklich den Kirchen vorschrieb in ihren innersten Angelegenheiten, wie kirchliches Leben zu gestalten sei. Dagegen sagt das Grundgesetz, sie haben das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, eben in diesem Rahmen, was für alle gilt."
    "Die römisch-katholische Kirche ist schon eine besondere Religionsgemeinschaft, die ist hochgradig organisiert und versteht sich – und das ist originell – als Glaubensgemeinschaft zugleich als Rechtsgemeinschaft. Das schließt den Anspruch auf eine eigene Strafgewalt und auf eine eigene Gerichtshoheit in kirchlichen Straf- und Streitsachen ein."
    Erläutert Norbert Lüdecke, katholischer Kirchenrechtler an der Universität Bonn.

    "Nun könnte man denken, dieser kirchliche Anspruch ist ja mit dem Selbstbestimmungsrecht einfach in das Grundgesetz übernommen worden: Die Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Dann kommt aber das Aber: nach den für alle geltenden Gesetzen, also innerhalb dieser Schranken."
    Die Autonomie der Religionsgemeinschaften gilt also nicht absolut, wie Pater Hans Langendörfer, Sekretär der katholischen Bischofskonferenz, feststellt.

    "Aus der Religionsfreiheit folgern gewisse Freiheitsräume für die Kirche, aber die Kirche ist nicht ein Staat im Staat, eine Zone verminderter Rechtsstaatlichkeit."

    Aber auch Kirchengesetze garantieren eigentlich niemandem einen Freibrief, erklärt Theologe Kampling.

    "Es gibt kirchliche Gesetze, die natürlich vor allen Dingen von Priestern, aber auch von Laien einzuhalten sind, und die dann eben innerhalb dieses Systems auch strafbewehrt sind. Das ist eben vielleicht die Irritation. Es bedeutet ja nicht, wenn in Rom ein Verfahren gegen einen Priester eröffnet wird, dass es dann nicht ein staatliches Verfahren geben kann. Umgekehrt ist es so, auch wenn das staatliche Gesetz wegen Verjährung nicht mehr zugreifen kann, ist sehr wohl noch möglich, ein kirchliches Verfahren einzuleiten."
    Auf die aktuellen Enthüllungen bezogen, heißt das:

    "Die Deutsche Bischofskonferenz hat ganz klar erklärt, dass sie an einer Strafverfolgung, an der Aufdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden sehr interessiert ist, dass sie selbstverständlich den öffentlichen Rechtsbereich und das staatliche Recht und die entsprechenden Ermittlungen unterstützen wird, dass sie da kooperativ ist. Das kann auch gar nicht anders sein."

    Sagt Hans Langendörfer, Sekretär der katholischen Bischofskonferenz. Erzbischof Zollitsch formuliert es so:

    "Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet."
    Das Verlangen nach lückenloser Aufklärung und Transparenz im Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. richte sich deshalb nicht nur an die irischen Katholiken, erklärt der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, der Trierer Bischof Stefan Ackermann.

    "Dennoch gelten die grundsätzlichen Aussagen des Briefes natürlich auch für uns in Deutschland und weltweit im Bereich der katholischen Kirche."
    Papst Benedikt hat in seinem Brief dringendes Handeln angemahnt und gefordert, dass sich die Täter der weltlichen Rechtsprechung unterwerfen. Schließlich geht es auch um Schuld und Sühne.