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Nach dem Katalonien-Referendum
EU soll vermitteln

Das Thema Katalonien ist für die EU-Kommission dünnes Eis. Bisher hatte die Behörde stets darauf verwiesen, dass es sich um eine innere Angelegenheit Spaniens handele, in die man sich nicht einmische. Nach der Abhaltung des Referendums werden nun Forderungen nach einer Schlichterrolle der Kommission laut.

Von Thomas Otto |
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    Wie weiter nach dem Referendum? (dpa)
    Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vor gut zwei Wochen betont, die Kommission respektiere die gesetzliche Ordnung Spaniens. Man werde eine Abspaltung nur dann akzeptieren, wenn sie juristisch korrekt ablaufe. Dann müsse Katalonien allerdings einen neuen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen.
    Auch der CDU-Abgeordnete Elmar Brok ist gegen eine Einmischung von Seiten der Kommission:
    "Nun das ist ja eine innerstaatliche Angelegenheit und rechtlich gesehen ist es einmal die Aufgabe, die alleinige Aufgabe jedes EU-Staats, die inneren Strukturen selbst zu gestalten."
    Nun werden aber die Stimmen lauter, die von der EU-Kommission eine Schlichterrolle verlangen. So wie Jo Leinen, SPD-Mitglied des Verfassungsausschusses im EU-Parlament: Politische Krisen in einem EU-Mitgliedstaat hätten immer auch eine europäische Dimension und gingen uns alle etwas an. Die Europäische Kommission sollte ihre Hilfe anbieten und könnte als unparteiische Vermittlerin auftreten, so Jo Leinen in einem Statement.
    Elmar Brok wendet ein: "Ich glaube, das kann die Kommission nur machen, wenn die in Übereinstimmung mit der spanischen Regierung ist. Man kann nur darauf hinweisen, dass man zur Verfügung steht. Aber die Initiative dazu muss von der spanischen Regierung ausgehen, dass sie dazu bereit ist, solche Gespräche zu ermöglichen."
    Brok verweist auf die positiven Erfahrungen der EU bei den Verhandlungen um das Good Friday Agreement in Nordirland.
    Unter anderem Sozialdemokraten, Grüne und Linke kritisierten das gewaltsame Vorgehen der Polizei.
    Die EU-Kommission selbst hat sich bisher nicht geäußert.