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Nach den Vorfällen um ein ZDF-Team
Polizeiprofessor: Medienrechtliche Ausbildung von Polizisten ausbaufähig

Nach den Vorfällen um ein ZDF-Kamerateam bei einer Pegida-Demo sieht der Polizeiprofessor Rafael Behr Verbesserungspotenzial bei der Ausbildung von Polizisten. Es könne aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung sein, dass nicht jeder Einsatzpolizist über die Rechte der Medien genauestens informiert sei, sagte er im Dlf.

Rafael Behr im Gespräch mit Stephanie Rohde |
    Ein Fotoreporter trägt am 01.05.2017 in Hamburg auf einer Demonstration einen Aufnäher mit dem Text «PRESS» auf seiner Jacke, um sich gegenüber Polizei und Demonstranten als Journalist zu kennzeichnen.
    Fotojournalisten auf einer Demonstration im Mai 2017 in Hamburg (dpa/Markus Scholz)
    Stephanie Rohde: Bei einer Pegida-Demonstration behinderten Polizisten Journalisten bei der Arbeit – dafür hat sich der Polizeipräsident nun entschuldigt, wie Bastian Brandau berichtet hat –, aber der Vorfall wirft erneut ein schlechtes Licht auf die sächsischen Sicherheitsbehörden. Was dürfen Polizisten und was nicht, und wissen zu viele Polizisten zu wenig über Presserecht. Darüber will ich jetzt sprechen mit Rafael Behr. Er ist Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei in Hamburg. Guten Morgen!
    Rafael Behr: Guten Morgen!
    Polizisten haben "nicht geschickt" gehandelt
    Rohde: Dresdens Polizeipräsident hat sich entschuldigt für die lange Kontrolle, hat die Polizei sich eindeutig falsch verhalten?
    Behr: Nun, das mit der Eindeutigkeit ist immer so eine Sache. Ich würde nach dem, was ich jetzt weiß, sagen, dass sie nicht eindeutig falsch verhalten haben, wenn man als falsch die Grenzen des Strafrechts, des Prozessrechts oder des Disziplinarrechts nimmt. Aber sie haben sich möglicherweise ungeschickt oder nicht so verhältnismäßig verhalten und so deeskalierend, wie man es erwartet hätte oder wie man sich das gewünscht hätte, und da liegt jetzt der Spannungsbogen und das muss noch geklärt werden.
    Rohde: Aber das ZDF sagt, die Strafanzeige hat erst nach der Identitätsfeststellung stattgefunden, also war doch die ganze Polizeikontrolle eigentlich unrechtmäßig, oder?
    Behr: Das wäre eben jetzt noch mal aufzuarbeiten tatsächlich, welche Partei jetzt das größere Recht hat, was mehr nachvollziehbar ist. Tatsächlich ist es so, dass Polizisten aus dem Glauben heraus leben und in der Erfahrung leben, dass sie erst mal alles sicherstellen müssen, um den Prozess einer Strafanzeige, die möglicherweise auch noch kommt, erst mal in Gang zu setzen und das sicherzustellen. Insofern kann ich eigentlich von der Grundeinstellung schon verstehen, wie die Polizisten gehandelt haben. Möglicherweise war das tatsächlich zu diesem Zeitpunkt nicht geschickt und auch nicht angemessen.
    Nicht jeder Beamte genau über Rechte der Medien informiert
    Rohde: Schauen wir mal ein bisschen weiter. Wissen Polizisten, würden Sie sagen, wissen zu viele Polizisten vielleicht zu wenig über Presserecht?
    Behr: Mein Eindruck ist, dass nahezu alle Polizisten sehr viel wissen über das Kunsturhebergesetz, insbesondere die Paragrafen, die sie selbst schützen. Weniger stark ist das Wissen verbreitet, insbesondere an der Basis der Polizei, was Medien dürfen. Ich würde heute davon ausgehen, dass alle Polizeiverantwortlichen, die in Führungsfunktionen sind, darüber relativ gut informiert sind, aber die sind in der Regel nicht auf der Straße. Tatsächlich kann es sein, dass nicht jeder Einsatzpolizist über die Zuständigkeiten der Medien und deren Rechte genauestens informiert ist, sodass er zum Beispiel, wie wir es gewünscht hätten, in so einer Situation, wie jetzt im Fernsehen gezeigt wurde, souverän hätte auftreten können.
    Rohde: Das heißt, Sie sagen, Polizisten wissen teilweise zu wenig darüber, was die Presse darf. Heißt das auch, dass die Polizeiakademien versagt haben und das einfach nicht ausreichend geschult wird?
    Behr: Nun, wir haben es ja hier mit einem relativ klaren Fall zu tun von Medienrecht und von Polizeirecht und Strafrecht, das ist ein Einzelphänomen. In der Fülle der Dinge, die die Akademien vermitteln sollen, in Ausbildungsstellen vermitteln sollen, kann es durchaus sein, dass hier andere Schwerpunkte gesetzt werden. Ich würde jetzt hier nicht von Totalversagen sprechen, aber tatsächlich die Lehre dessen, was anderen zusteht, geringer ausgeprägt als die Lehre von dem, was die Polizei darf und was sie nicht darf.
    "Reinwaschen der Polizei" hiflt nicht weiter
    Rohde: Und ist das bei Ihnen auch so?
    Behr: Das ist überall so, und es kommt sehr auf den persönlichen Impetus sozusagen der Lehrenden an, welche Schwerpunkte sie in diesen Bereichen setzen – ob sie jetzt zum Beispiel extrem die Polizisten sensibilisieren, was Medienvertreter dürfen, oder ob sie den Schwerpunkt darauf setzen, wo die Abwehrrechte der Polizisten liegen. Das ist immer ein bisschen von den Schwerpunkten unterschiedlich. Tatsächlich wird überall das Grundgesetz gelehrt, die Strafprozessordnung, auch das Kunsturhebergesetz, nur diese Schwerpunktsetzung ist eben unterschiedlich, und es kann schon sein, dass nicht jeder weiß, was Medienvertreter zum Beispiel wissen, wie das mit Porträtaufnahmen ist, wie das mit Gesamtaufnahmen ist und so weiter. Da wäre in der Tat eine Gelegenheit, das noch quasi besser zu tun.
    Rohde: Es gibt noch einen weiteren Fall, nämlich in Stuttgart. Da ging es um die Berichterstattung an einem Stand von Rechtsextremen, und da, so ist übermittelt, hat die Polizei die Presse wohl gestoppt mit dem Satz: In diesem Moment endet die Pressefreiheit für Sie. Das heißt, die Polizisten hatten eine Vorstellung davon, was Pressefreiheit ist. Kann man sagen, die Polizei hat ein grundlegendes Problem mit der Idee der Pressefreiheit?
    Behr: Hier wäre ich sehr zurückhaltend mit Pauschalisierungen. Also weder das Reinwaschen der Polizei, wie es Gewerkschaften gerne tun nach dem Motto, wir sind überhaupt nicht auf dem rechten Auge blind oder die Polizisten haben kein Problem mit Rechtsradikalismus oder die Polizei ist nicht rechtsradikal, das hilft nicht weiter. Ebenso aber die pauschalen Vorwürfe, Polizisten nehmen es mit den Grundrechten nicht so ernst oder behindern auch generell Medienvertreter, auch das ist nicht hilfreich zur Klärung der Sachverhalte. Wir müssen hier sehr wohl unterscheiden zwischen Haltungen und Handlungen, und auch Polizisten mit Haltungen, die uns nicht recht sind, die vielleicht zu weit rechts sind, müssen, so die Forderung, handeln im Sinne ihrer polizeilichen Zuständigkeit und der Aufgabe. Natürlich haben wir immer wieder Berichte – und darum muss man sich jetzt auch wissenschaftlich stärker kümmern, das wäre mein Appell –, natürlich ist es so, dass Polizeibeamte oftmals, wenn sie sich in ihrer Autorität eingeschränkt sehen und wenn sie sich da in der Defensive sehen, dass sie schärfer reagieren, als sie unbedingt müssten. Das wissen wir nun mal, da wäre noch sehr viel nachzuarbeiten.
    "Manchmal braucht man auch Fingerspitzengefühl"
    Rohde: Sie sagen, man muss Haltung und Handlungen unterscheiden. Sie selber unterrichten ja an der Polizeiakademie, was sind denn die roten Linien, die Sie Polizisten immer beibringen?
    Behr: Das ist das formale Recht, das ist der Verweis auf die Grundkategorien des Rechtsstaats. Also tatsächlich können wir mit relativ großer Sicherheit sagen, dass alle Polizistinnen und Polizisten, die unsere Akademie verlassen, sehr gut geschult sind in der formalen Beachtung des Rechts. Ich würde sogar sagen, dass wir diesen Schwerpunkt der Beachtung der Legalität sehr stark ausgebaut haben und nicht immer da mitkommen oder mitkommen mit der Frage der Legitimität, also was gehört sich, was ist sozusagen ethisch vertretbar, was ist moralisch vertretbar. Das wird oftmals weniger stark beachtet als das, was formal geschieht. Tatsächlich können wir aber sagen, dass Strafprozessordnung, Strafrecht, Polizeirecht, das sind die Kernstücke der Ausbildung, und die werden auch relativ breit vermittelt. Aber manchmal langt das Recht nicht, wie wir jetzt auch in Dresden gesehen haben, manchmal braucht man auch Fingerspitzengefühl, Verhältnismäßigkeit, man braucht möglicherweise eine Bereitschaft, auch zu erklären und zu vermitteln, und das ist nicht bei allen Polizistinnen und Polizisten gleich ausgeprägt.
    Rohde: Das sagt Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei in Hamburg. Danke, dass Sie sich heute Morgen die Zeit genommen haben!
    Behr: Ich danke Ihnen!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.