Die russische Justiz hat die Protest-Punkgruppe weiter im Visier. Im ersten Verfahren lautete der Vorwurf, die vier Pussy-Riot-Mitglieder hätten mit ihrer Flitzeraktion gegen die Regeln für Besucher von Sportveranstaltungen verstoßen. Jetzt, im zweiten Verfahren, geht es nach Angaben des Anwalts der vier, um einen anderen Paragrafen: Organisation eines öffentlichen Auftritts ohne Anmeldung.
Pussy Riot beklagten, die Justiz verfolge sie damit zwei Mal wegen ein und derselben Aktion. Während des WM-Finales waren die vier Pussy-Riot-Mitglieder als Polizisten verkleidet auf den Rasen im Moskauer Luschniki-Stadion gestürmt. Sie wurden von Ordnern gefasst und vom Platz gebracht. Das Spiel war kurz unterbrochen.
Die Flitzeraktion vor den Augen von Wladimir Putin sei ein Zeichen des politischen Protestes, erklärten Pussy Riot anschließend. Ihre Forderungen: Politische Gefangene in Russland müssten freigelassen werden, auf Demonstrationen dürfe niemand illegal festgenommen werden und es müsse politischen Wettbewerb in Russland geben.