Bundesgesundheitsministerium
Nach Forderungen von Behindertenbeauftragten: Überwachung pränataler Bluttests auf Down Syndrom noch nicht absehbar

Auch zwei Jahre nach der Verfügbarkeit von vorgeburtlichen Bluttests auf Behinderungen wie das Down Syndrom als Kassenleistung ist die Einsetzung eines Überwachungsmechanismus nicht absehbar.

    Eine Reihe von menschlichen Blutproben in einem Labor
    Bluttests, die die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung beim Fötus angeben können, werden seit zwei Jahren auch von Krankenkassen bezahlt. (Copyright imago images / Westend61)
    Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen bleibe abzuwarten, sagte ein Sprecher. Jüngst habe es zunächst eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags dazu geben. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern hatten gestern ein Positionspapier mit Forderungen nach einer umfassenden Überwachung der Kassenleistung veröffentlicht. Man dürfe nicht zulassen, dass der Einsatz dieser Tests zur Selektion von Menschen mit Behinderungen führe, hieß es in dem Zusammenhang. Auch aus Bundestag und Bundesrat gibt es Forderungen nach Monitoring und dem Einsetzen eines Expertengremiums.
    Nicht-invasive Pränataltests, kurz NIPT, prüfen bei Schwangeren die Wahrscheinlichkeit von Trisomie 13, 18 und 21 beim Fötus; letztere Variante dieser Chromosomenabweichungen ist als Down-Syndrom bekannt.
    Diese Nachricht wurde am 17.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.