Die Expertengruppe unter dem Dach des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) war kurz nach dem Unglück eingesetzt worden. Die Mitglieder empfehlen in ihrem Zwischenbericht eine Stärkung der Anlaufstellen, an die sich Piloten und Crewmitglieder wenden können, wenn sie bei sich selbst oder ihren Kollegen Auffälligkeiten beobachten.
Außerdem soll geprüft werden, wie die Kontrollen auf Medikamente, Drogen oder Alkohol intensiviert werden können, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Berichts. Möglich sei beispielsweise die Einführung stichprobenartiger Zufallskontrollen bei den Piloten, wie es sie schon in den USA gebe.
Sicherheitsmechanismus an Cockpittür bleibt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Copilot der Germanwings-Maschine seinen Kollegen aus dem Cockpit aussperrte und absichtlich einen Sinkflug einleitete, sodass das Flugzeug in den Alpen zerschellte. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben. Der Copilot hatte nach Überzeugung der Ermittler psychische Probleme und Suizidgedanken. Eine Krankschreibung für den Absturztag hatte er vor seinem Arbeitgeber verheimlicht. Alle Ärzte, die der Copilot wegen seiner Probleme aufgesucht hatte, behielten ihre Diagnosen wegen der ärztlichen Schweigepflicht für sich.
Der Sicherheitsmechanismus der Cockpittür soll nach Ansicht der Experten unverändert bleiben. "Diese Funktion hat sich außerordentlich bewährt und muss erhalten bleiben", sagte der Vorsitzende der Expertengruppe, Matthias von Randow. Auch die Vorgabe, dass sich immer zwei Personen im Cockpit aufhalten müssen, wird vorerst beibehalten.
Die Taskforce spricht sich aber dafür aus, den Informationsfluss zwischen Medizinern, Aufsichtsbehörden und Fluggesellschaften zu vereinfachen. Dieser werde teilweise durch die ärztliche Schweigepflicht und Datenschutzrechte unnötig erschwert, heißt es in dem Bericht.
Lufthansa macht Angebot für Schmerzensgeld
Unterdessen hat der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa den deutschen Hinterbliebenen des Unglücks pauschal pro Opfer 25.000 Euro Schmerzensgeld angeboten. Nächste Angehörige der Opfer - also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Lebenspartner - sollen zudem ohne weitere Prüfung ein zusätzliches individuelles Schmerzensgeld von je 10.000 Euro erhalten, teilte der Konzern mit.
Das Geld werde nicht mit der bereits geleisteten Sofortzahlung von 50.000 Euro oder Leistungen nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz verrechnet. Um "langfristig Verantwortung" zu übernehmen, sei zudem ein Treuhandkonto in Höhe von bis zu 7,8 Millionen Euro für die Ausbildung der Kinder von Opfern eingerichtet worden. Ein zusätzlicher Hilfsfonds von bis zu sechs Millionen Euro sei für individuelle Unterstützungen im Einzelfall vorgesehen. Einige Opfer-Anwälte wiesen das Angebot als unzureichend zurück.
(hba/stfr)