Der bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt zur Neutralität gegenüber nicht verbotenen Parteien verpflichtet sei. Als Mitglied der Allianz müsse sie sich jedoch deren Aussagen zurechnen lassen. Die Stadt Nürnberg könne aber Mitglied bleiben, wenn die Allianz ihrerseits auf explizite AfD-Kritik verzichte. Der Verwaltungsgerichtshof kassierte mit dem Urteil eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Diese Nachricht wurde am 18.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.