Die Einlass- und Diskriminierungsproblematik werde Thema auf der nächsten Mitgliederversammlung Ende April sein, sagte BDT-Geschäftsführer Stephan Büttner dem Deutschlandfunk. Der Verband habe die Gastronomen schon seit Jahren über die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes informiert.
Büttner berichtete, es gebe bundesweit vereinzelt Fälle, "in denen speziell ausländische Gäste" in Diskotheken "die Rechnung nicht zahlen konnten". Hier hätten die Inhaber dann das Recht, ein Hausverbot auszusprechen. Über andere Vorkommnisse mit Ausländern lägen ihm keine Informationen vor, betonte Büttner.
Zutrittsverbote würden sowohl gegen deutsche als auch gegen ausländische Gäste ausgesprochen, wenn diese "zum Beispiel stark alkoholisiert waren, aggressiv und gewaltbereit auftraten oder das falsche Outfit hatten".
Runder Tisch in Freiburg
Die "Badische Zeitung" hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass Freiburger Diskotheken über sexuelle Belästigungen, Diebstähle und Gewalt durch Flüchtlinge klagten. Deshalb sei Migranten der Zutritt verwehrt worden. Der Freiburger Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach kritisierte die Regelung. Ein generelles Zutrittsverbot für Flüchtlinge verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Es könne nicht eine ganze Gruppe für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft werden.
Die Stadt Freiburg lädt die Klubbetreiber für diesen Donnerstag nun zu einem Runden Tisch ein. Man wolle die Sachlage klären und auch darüber beraten, wie Migranten besser in das Stadtleben integriert werden könnten, sagte von Kirchbach der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb nähmen auch Vertreter von Polizei und Ordnungsamt sowie die Frauenbeauftragte an dem Gespräch teil.
Die Polizei erklärte, sie wisse bisher nichts über sexuelle Übergriffe von Migranten. In Freiburg sind derzeit mehr als 3.000 Asylbewerber untergebracht.