
Normalerweise werden Angeklagte umgehend vor ein Amtsgericht gestellt, wo Richter eine Untersuchungshaft erst anordnen müssen.
Hunderten Randalierern droht eine Haftstrafe. Nach einem Messerattentat auf Kinder durch einen jungen Mann mit Migrationshintergrund hatte es mehrere Tage lang Krawalle gegeben.
Um den Druck auf die überfüllten Gefängnisse zu reduzieren, hatte die Regierung zuvor angekündigt, dass einige Häftlinge bereits nach der Verbüßung von 40 Prozent ihrer Haftzeit freigelassen werden sollen. Üblich sind 50 Prozent. Die Übergangsregelung gilt nicht für Täter, die wegen Terrorismus, Sexualstraftaten, schwerer oder häuslicher Gewalt inhaftiert sind.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.