"Es ist zwingend, dass die noch laufenden Verfahren oder die bereits ausgesprochenen Verurteilungen in diesen Zusammenhängen zu einem positiven Abschluss im Sinne einer Niederschlagung, Einstellung und einer eindeutigen Wiedergutmachung bei den Betroffenen kommen. Und zweitens: Es muss schnellstens alles, was hier an Vorwürfen erhoben wird, auch was zur Strafanzeige gebracht worden ist, zu einer Klärung gebracht werden. Es ist drittens wichtig, dass alle, die hier Schaden genommen haben, in einer eindeutigen Weise Genugtuung erfahren. Und viertens, dass eine eindeutige Aussage - ja, im Grunde eine Garantie erklärt werden muss, dass künftig in diesem Lande Meinungsstreit mit politischen Mitteln, mit Diskussionen zum Ausdruck gebracht werden kann und nicht in der Gestalt von Auseinandersetzung erfolgt."
Nach Übergriffen der Volkspolizei
"Meinungsstreit mit politischen Mitteln"
23. Oktober 1989. Der Vorsitzende der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg, Bischof Forck, übergibt dem Ostberliner Oberbürgermeister eine Dokumentation zu den Übergriffen der Volkspolizei bei den Demonstrationen am 7. und 8. Oktober. Konsistorialpräsident Manfred Stolpe dazu vor der Presse: