Emsland
Nach wochenlangem Moorbrand 2018 auf Bundeswehrgelände: Kein Strafverfahren gegen Wehrbedienstete

Der wochenlange Moorbrand auf einem Bundeswehrgelände im Emsland im Jahr 2018 hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für die beschuldigten Mitarbeiter.

    Eine Luftbild vom Flächenbrand im Moor bei Meppen nach einen Waffentest der Bundeswehr
    Wochenlanger Moorbrand in Meppen 2018 (picture alliance / Lars-Josef Klemmer)
    Das Landgericht Osnabrück ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die bereits im Dezember erfolgte Entscheidung sei inzwischen rechtskräftig, hieß es. Nach Überzeugung der zuständigen Kammer ist den Beschuldigten nicht vorzuwerfen, dass sie fahrlässig handelten. Dem Gericht zufolge entstand der Flächenbrand vielmehr durch eine Verkettung von Umständen während einer besonders heißen und trockenen Wetterperiode.
    Im September 2018 war auf dem Bundeswehrgelände bei Meppen während eines Raketentests ein Feuer ausgebrochen. Die Löschmaßnahmen hatten zunächst keinen Erfolg. Am Ende brannte eine zwölf Quadratkilometer große Moorfläche. Menschen kamen nicht zu Schaden.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.