Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rechnet noch diese Woche mit der Verabschiedung des Facebook-Gesetzes. Damit soll ein schärferes Vorgehen gegen Hasskommentare und Verleumdung im Netz ermöglicht werden.
Nach heftiger Kritik an den ersten Vorschlägen, wurde am letzten Gesetzesentwurf gefeilt: Der Bundestags-Rechtsausschuss soll heute die letzten Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) beschließen, die das Parlament am Freitag verabschieden könnte.
Der Gesetzentwurf sah bisher Strafen in Höhen von bis zu 50 Millionen Euro Strafen vor, wenn Firmen illegale Inhalte nicht schnell genug löschen und die Zusammenarbeit verweigern. Vertreter der Wirtschaft, Juristen und verschiedene Medienorganisationen hatten das geplante NetzDG kritisiert und befürchtet, dass im Zweifelsfall auch nicht strafbare Kommentare gelöscht werden und Zensur ausgeübt werden kann.
Was bringen nun die Nachbesserungen beim NetzDG?
Regeln zu den Löschungen sind jetzt nicht mehr ganz so starr, erklärte Deutschlandfunk-Korrespondent Falk Steiner im Gespräch mit @mediasres. Die Große Koalition habe beschlossen, ein anderes Instrumentarium einzuführen. Ähnlich wie beim Jugendmedienschutz soll nun bei Rechtswidrigkeiten eine Beschwerdestelle in Ruhe prüfen, ob gegen die Regeln verstoßen wurde. Die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstregulierungsstelle biete die Möglichkeit, Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu überprüfen und nicht vorschnell zu löschen. Die Koalition habe somit einige der vereinbarten Änderungen abgemildert.
Wie funktioniert Selbstregulierung?
Soziale Netzwerke bekommen nach Eingang einer Beschwerde eine Möglichkeit, sie an eine Instanz zur Selbstregulierung weiterzuleiten. Laut dem Entwurf ist eine Einrichtung für soziale Selbstregulierung im Sinne des Gesetztes anzuerkennen, wenn:
1. die Unabhängigkeit und Sachkunde ihrer Prüfer gewährleistet ist,
2. eine sachgerechte Ausstattung und zügige Prüfung innerhalb von 7 Tagen sichergestellt ist,
3. eine Verfahrensordnung besteht, die den Umfang und Ablauf der Prüfung, sowie Vorlagepflichten der angeschlossenen sozialen Netzwerke regelt und die Möglichkeit der Überprüfung von Entscheidungen vorsieht,
4. eine Beschwerdestelle eingerichtet ist und die Einrichtung von mehreren Anbietern sozialer Netzwerke oder Institutionen getragen wird, die eine sachgerechte Ausstattung sicherstellen.
Außerdem muss sie für den Beitritt weitere Anbieter, insbesondere sozialer Netzwerke, offen stehen.
Kritik von Facebook ist also nachvollziehbar
Die Kritik von Facebook sei nachvollziehbar gewesen und die Koalition sei mit dem neuen Gesetzesentwurf darauf eingegangen, so Falk Steiner. Die Löschfrist sei nicht nicht mehr ganz so starr. Die 24-Stunden Regelung bei offensichtlich rechtswidrigem Inhalt bleibt bestehen, in komplizierten Fällen kann durch die neue Selbstregulierungsmaßnahme die vorgegebene 7-Tage-Frist überschritten werden. Das entlastet die Plattformbetreiber, die keine abschließende Entscheidung treffen müssen.