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Nachgehakt
Neue Entwicklungen in der Abmahnwelle bei Pornoportal

Das Problem ist den Betroffenen peinlich und genau das soll es auch sein: Internetnutzer, die Filme auf dem Pornoportal RedTube angesehen haben, bekamen Post von einer Anwaltskanzlei. Inhalt: Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen.

Von Stefan Römermann |
    Und das, obwohl die Nutzer die Filme nicht etwa heruntergeladen hatten, sie hatten sie lediglich angesehen. Es ist nicht bekannt, wie viele Personen gezahlt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Die Aktion der Anwälte startete vor einem Monat und die Ratlosigkeit war zunächst groß.
    Inzwischen hat sich auch die Bundesregierung zu dem Fall geäußert - und das Justizministerium sagt da ziemlich eindeutig, dass das reine Anschauen von Filmen per Videostream, also so wie man das beispielsweise auch von YouTube kennt, dass also dieses reine Anschauen überhaupt keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
    Diese Meinung teilen auch die meisten Urheberrechtsexperten. Denn beim Anschauen eines Films über so eine Videostreamingplattform werden zwar Daten auf die Festplatte des Nutzers kopiert - allerdings nur in einem temporären Speicher. Sprich, kurz, nachdem die Bilder angezeigt wurden, werden die Daten auch schon wieder gelöscht.
    Inzwischen gehen die Betreiber des Pornoportals RedTube auch selbst gegen die Abmahnungen vor und haben nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt, die hinter den Abmahnungen steckt. Deren Anwälte dürfen jetzt offenbar keine weiteren Schreiben mehr verschicken in denen "behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben".
    Vorwürfe gegen die Anwälte
    Die Anwälte haben beim Landgericht Köln beantragt, dass sie die Adressen von Tausenden Nutzern von deren jeweiligen Internetanbieter bekommen. Und in ihren Anträgen an das Landgericht Köln - so der Vorwurf hätten die Anwälte gewissermaßen verschleiert, dass es sich bei den Abmahnungen um Filme auf einer Videostreamingplattform handelt. Es gibt auch Zweifel daran, ob Nutzerdaten überhaupt mit der ausreichenden Rechtssicherheit ermittelt worden sind. Denn das geht eigentlich nur, wenn man wie die NSA den gesamten Internetverkehr abhört oder wenn man die Daten vom Betreiber des jeweiligen Portals bekommt - also in diesem Fall vom Pornoportal RedTube. Aber dass diese die Daten tatsächlich rausgegeben haben, ist mehr als unwahrscheinlich. Denn die wehren sich selbst gegen die Abmahnungen - weil das für sie natürlich geschäftsschädigend ist.
    Rat und Hilfe
    Das Wichtigste: Auf keinen Fall einfach so bezahlen - auch wenn mir die Sache mit den Pornofilmen vielleicht auch noch so peinlich ist. Und ebenfalls auf keinen Fall sollte man die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ganze Abmahnungsserie ist juristisch wie gesagt hoch fragwürdig. Trotzdem sollte man eine Abmahnung grundsätzlich auch nie einfach so in den Papierkorb werfen. Denn im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass die Anwälte bei Gericht Klage einreichen oder eine einstweilige Verfügung beantragen. Deshalb am besten bei Verbraucherzentrale oder beim Rechtsanwalt Rat und Hilfe holen.
    Nachahmer
    Es gibt Nachahmer - die momentan massenhaft ebenfalls vermeintliche Abmahnungen per E-Mail verschicken. Abmahnungen sollten auf keinen Fall einfach in den Papierkorb, doch man muss einschränken: Das gilt vor allem für Abmahnungen, die man tatsächlich mit der Post im Briefkasten zugestellt bekommen hat. Abmahnungen per E-Mail sind praktisch immer Spam. Entweder setzen sie darauf, dass ein kleiner Prozentsatz von Nutzern aus Scham einfach bezahlt, oder die Mails werden genutzt, um mit Dateianhängen Viren und andere Schadsoftware zu verteilen. Also: Bei Abmahnungen per E-Mail gilt: Gleich löschen und auf keinen Fall Dateianhänge öffnen.