Niemand darf mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen, sagt Justizminister Heiko Maas. Es geht hier um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Deshalb will Maas das Sexualstrafrecht umfassend reformieren. Heißt konkret: Wer Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen unbefugt, das heißt: gegen ihren Willen, herstellt oder verbreitet, soll künftig hart bestraft werden, mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, der dem Hauptstadtstudio vorliegt. Maas hatte seine Vorschläge gestern an die anderen Ressorts zur Abstimmung verschickt.
Herstellung, Verbreitung und Bezug von kinderpornographischen Aufnahmen ist schon jetzt nach geltendem Recht strafbar. Aber es gibt Grauzonen, das sogenannte Posing zum Beispiel. Damit sind Aufnahmen von nackten oder leichtbekleideten Kindern und Jugendlichen gemeint, in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Hier will Maas Klarheit schaffen, und solche Aufnahmen ausdrücklich unter Strafe stellen. Auch scheinbar harmlose Fotos von nackten Kindern beim Baden oder Spielen sollen verboten werden, vorausgesetzt, sie wurden unbefugt gemacht, das heißt heimlich und gegen den Willen der Betroffenen. Auch wer solche Bilder verbreitet oder bezieht, macht sich strafbar. Dabei sei es unerheblich, ob für die Aufnahmen Geld gefordert werde, erläuterte das Ministerium. Auch die Weitergabe über Tauschbörsen soll verboten werden.
Lücken im Strafrecht schließen
Private Familienfotos vom Strand seien von der Verschärfung nicht erfasst, betonte Maas. Wir sollten nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, erläuterte der Minister in einem Begleitschreiben zu dem Entwurf.
Maas setzt mit seinem Vorstoß eine EU-Richtlinie um, reagiert damit aber auch auf den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der von einer kanadischen Firma Fotos nackter Kinder bezogen haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen war eine Debatte über Lücken im Strafrecht entbrannt, die Maas nun schließen will, was im Kabinett auf Zustimmung stößt. Familienministerin Manuela Schwesig, SPD, begrüßte die Vorschläge ihres Parteifreundes Maas ausdrücklich.
Auch Erwachsene sollen künftig besser geschützt werden. Maas will generell Aufnahmen verbieten, die andere Personen nackt zeigen oder bloßstellen. Dazu können zum Beispiel Fotos und Videos von Betrunkenen oder Gewaltopfern zählen. Voraussetzung aber auch hier: Die Aufnahmen wurden unbefugt gemacht, also unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen.
Mehr Geld für Prävention
Hart bestraft werden sollen künftig auch Täter, die sich Kindern per Mail oder in Chatforen sexuell nähern. Mit Strafe muss laut Entwurf zudem rechnen, wer Kinder- und Jugendpornographische Livedarbietungen besucht oder veranstaltet. Außerdem will der Justizminister erreichen, dass Sexualstraftaten länger verfolgt werden können. Bislang läuft die Verjährungsfrist, sobald das Opfer 21 Jahre alt ist. Maas will sie auf 30 Jahre anheben, Opfer von schweren Sexualdelikten könnten die Tat dann bis zum 50 Lebensjahr anzeigen. Die gesetzlichen Verschärfungen sollen auch für Deutsche gelten, die im Ausland leben.
Dem Entwurf zufolge soll auch der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen ausgeweitet werden. In der Vergangenheit waren Aushilfslehrer von diesem Tatvorwurf freigesprochen worden, weil sie – wie es hieß – kein Obhutsverhältnis zu den Schülern unterhielten. Auch das will Maas ändern.
Damit Kinder nicht zu Opfern werden, will das Justizministerium außerdem mehr Geld für Prävention ausgeben. Die Mittel für das Netzwerk "Kein Täter werden", das Menschen mit pädophilen Neigungen betreut, sollen um 70 Prozent auf 585.000 Euro jährlich erhöht werden.