Monatelang hatte die EU-Kommission die neue Richtlinie "für die Herkunftsangabe an Gütern aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten" vorbereitet. Jetzt wurde sie bei einer Sitzung verabschiedet. Die neuen Vorgaben gehen auf einen Beschluss der EU-Außenministern von 2012 zurück. Einige Mitgliedsstaaten - Belgien, Großbritannien und Dänemark - hatten die Kennzeichnung schon eingeführt. Die EU-Kommission erklärte, dass sie jetzt nachgezogen hat, um Einheitlichkeit innerhalb der Europäischen Union herzustellen.
Israel vermutet hinter Kennzeichnung politische Motive
Die israelische Regierung vermutet hinter den neuen Richtlinien politische Motive. Die jüdischen Siedlungen im Westjordanland, Ost-Jerusalem und auf den Golanhöhen sind nach Ansicht der EU völkerrechtlich illegal. Sie gelten als das größte Hindernis für eine Lösung des Nahost-Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern.
Die israelische Regierung protestierte gegen die neuen Richtlinien. Das Außenministerium bezeichnete die Entscheidung als einen "extremen und diskriminierenden Schritt" und bestellte den EU-Botschafter ein. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sprach laut seinem Büro von Heuchelei: "Die Entscheidung betrifft nur Israel und nicht die 200 anderen territorialen Konflikte in der Welt." Schon im Vorfeld war die Kennzeichnungspflicht als ein Boykott-Aufruf kritisiert worden.
Wein, Oliven, Obst und Gemüse
Die neuen Labels gelten für Agrarprodukte und Kosmetika. Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen gibt es in den besetzten Gebieten rund 250 genehmigte und wilde jüdische Siedlungen. Auf den Golan-Höhen, in Ost-Jerusalem und im Westjordanland werden Beispiel Wein, Oliven, Obst und Gemüse angebaut. Aus Salz vom Toten Meer werden auch Kosmetika hergestellt.
(at/tzi)