Bundesverfassungsgericht
Namensänderung bei Volljährigenadoption verfassungsgemäß

Auch Volljährige, die adoptiert werden, müssen den Namen ihrer Adoptiveltern annehmen.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe spiegelt sich in einer Pfütze wider.
    Das Bundesverfassungsgericht (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist dies rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch Volljährige könnten als Kind angenommen und adoptiert werden, hieß es. Die Regeln seien im Kern die gleichen wie bei Minderjährigen. (Az. 1 BvL 10/20)
    Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.