
Laut Landgericht hatte der 67-Jährige vier Kinder bei Zahnbehandlungen in Kronberg mit verunreinigtem Propofol betäubt. Ein vierjähriges Mädchen starb noch im Behandlungsstuhl in der Zahnarztpraxis, drei weitere Kinder mussten wegen lebensgefährlicher Blutvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Narkosearzt schlampig und nachlässig gearbeitet und die Situation falsch eingeschätzt hat. Deswegen wurde er unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft eine Revision.
Diese Nachricht wurde am 01.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.