Finanzen
Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld laut BGH-Urteil unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam erklärt.

    Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Schriftzug Negativzinsen
    Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Schriftzug Negativzinsen (picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach)
    Laut dem BGH-Urteil widerspricht es Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger werden. In diesem Punkt war die Klage der Verbraucherzentralen erfolgreich. Negativzinsen auf Girokontenguthaben halten die Richter dagegen grundsätzlich für zulässig. Allerdings seien die Klauseln der Banken dazu in der Vergangenheit zu unverständlich gewesen. Deshalb wurden auch sie für unwirksam erklärt.
    Ob Kunden gezahlte Negativzinsen jetzt zurückfordern können, wurde vom BGH nicht entschieden. Auf Rückzahlung müssen betroffene Bankkunden selbst klagen.
    Diese Nachricht wurde am 04.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.