Laut dem BGH-Urteil widerspricht es Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger werden. In diesem Punkt war die Klage der Verbraucherzentralen erfolgreich. Negativzinsen auf Girokontenguthaben halten die Richter dagegen grundsätzlich für zulässig. Allerdings seien die Klauseln der Banken dazu in der Vergangenheit zu unverständlich gewesen. Deshalb wurden auch sie für unwirksam erklärt.
Ob Kunden gezahlte Negativzinsen jetzt zurückfordern können, wurde vom BGH nicht entschieden. Auf Rückzahlung müssen betroffene Bankkunden selbst klagen.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.