Gericht
Nennung von "Junger Welt" in Verfassungsschutzberichten rechtens

Die Tageszeitung Junge Welt muss es hinnehmen, im Verfassungsschutzbericht in der Rubrik Linksextremismus genannt zu werden. Eine Klage des Verlages dagegen wies das Verwaltungsgericht Berlin ab.

19.07.2024
    Ein Messebesucher steht am am Stand der Zeitung "Junge Welt" an einem Regal auf der Buchmesse in Leipzig
    "Sie lügen wie gedruckt. Wir drucken, wie sie lügen" - so wirbt die "Junge Welt" für sich (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung, die entsprechenden Einschätzungen des Verfassungsschutzes seien aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
    Im Verfassungsschutzbericht 2023 heißt es etwa, die Tageszeitung strebe die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an. Die Junge Welt sei dabei das bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus.
    Die Zeitung ging aus dem Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend in der DDR hervor. Die tägliche Auflage beträgt 21.300 Exemplare.
    (VG 1 K 437/21)
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.