Wie WDR, NDR und die "Süddeutsche Zeitung" berichten, soll das Bundeskriminalamt (BKA) intensiver gegen rechtsterroristische Gruppierungen und Einzeltäter vorgehen können.
Dafür solle das BKA nicht nur eine neue Struktur und mehr Personal bekommen, sondern auch eine "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität". Das gehe aus einem Papier von BKA-Präsident Holger Münch an das Bundesinnenministerium hervor, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliege.
Um rechten Terror und rechte Hassrede im Internet gezielt überwachen zu können, seien auch rechtliche Änderungen vorgesehen, sagte Tomas Rudl, Autor bei Netzpolitik.org im Gespräch mit @mediasres.
Verschärftes Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Zum einen solle das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärft werden. Das vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke, zu einem "wirksamen und transparenten Verfahren für den Umgang mit Beschwerden": Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen laut Gesetz in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden.
Hier ist laut Rudl eine Umkehr der Anzeigenpflicht im Gespräch. Bislang sei es jedem selbst überlassen, gegen Absender von Hassrede vorzugehen. Mit der Verschärfung des Gesetzes wären Plattformen selbst gezwungen, dagegen vorzugehen: Wenn die Betreiber ein mögliches strafrechtlich relevantes Posting ausmachen, müssten sie automatisch zu Polizei gehen.
Hiermit würde die Einschätzung über einen Inhalt an die privaten Anbieter ausgelagert, glaubt Rudl: "An diesem Geburtsfehlerdes Gesetzes wird nicht gerüttelt". Viel wichtiger wäre es aus seiner Sicht, nicht nur bei der Polizei neue Stellen zu schaffen, sondern insbesondere Staatsanwaltschaften personell und finanziell besser auszurüsten.
Verschärfte Vorratsdatenspeicherung
Eine weitere geplante Maßnahme sei eine Wiedereinführung und Verschärfung der Vorratsdatenspeicherung, die unter Datenschutzrechtlern höchst umstritten ist. Hier sind laut Informationen der "Süddeutschen Zeitung" längere Speicherfristen in der Diskussion. Zudem könnte das Erstellen und Verbreiten von "Feindes- und Todeslisten" zum Strafbestand werden.
"Grundrechtsfeindliches" Instrument?
Mit den geplanten Maßnahmen würde die Überwachung zwangsläufig stark ausgeweitet werden, schätzt Tomas Rudl.
Einerseits finde er es schwierig, Instrumente ins Spiel zu bringen, die "grundrechtsfeindlich" seien. Andererseits sei es gut, dass die Gefahr von rechts endlich nicht mehr ignoriert werde. Diese sei vorher sträflich unterschätzt worden. Es gebe "giftige Biotope" im Internet, in denen sich rechtsextreme Gruppen vernetzen und möglicherweise auch Anschläge planen würden.