Morgen soll über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) im Bundestag abgestimmt werden. Der neue Entwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von strafbaren Kommentaren im Internet sieht vor, dass soziale Netzwerke die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einer anerkannten Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung übertragen können und sich deren Entscheidung unterwerfen. Sie müssen es allerdings nicht.
Selbstkontrolleinrichtungen sind eine gute Idee
Erfahrungen mit Selbstkontrolleinrichtungen macht Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Kommission für Jugendschutz, regelmäßig. In @mediasres sagte sie, dass es grundsätzlich eine gute Idee sei, Selbstregulierungen einzuführen mit "Unternehmen, die sich einer Selbstkontrolleinrichtung anschließen können, die Inhalte prüfen und bewerten".
Beim Jugendmedienschutz werden Einrichtungen als gemeinnützige GmbHs eingetragen. "Vereine bekommen die Hilfe, die sie abfordern. Altersfreigaben, Infos, Altersverifikationssysteme, bestimmte Inhalte, die online gesetzt werden sollen", erklärte die Vorsitzende. Damit sei der Jugendschutz unabhängig.
NetzDG ist nicht staatsfern
Bei dem neuen Gesetztentwurf für NetzDG sei dies nicht der Fall. Die neuen Selbstkontrolleinrichtungen sollen durch das Bundesamt für Justiz anerkannt werden. "Wie das im Einzelnen erfolgt und funktioniert, kann ich überhaupt noch nicht überblicken. Es ist ungewöhnlich," sagte Cornelia Holsten in @mediasres.