
Dem 73-Jährigen werden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Im Jahr 2020 war er deshalb bereits zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht hatte das Urteil im vergangenen Jahr jedoch gekippt und ein neues Verfahren angeordnet. Begründet wurde dies mit Verfahrensfehlern. Der neue Prozess hatte bereits Mitte des Monats mit der Auswahl der Geschworeren begonnen.
Sollte Weinstein diesmal freigesprochen werden, käme er dennoch nicht aus dem Gefängnis. Denn in einem anderen Vergewaltigungsprozess in Los Angeles wurde er 2022 zu 16 Jahren Haft verurteilt. Auch dagegen hat Weinstein Berufung eingelegt.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.