Zum 1. April
Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Beim Elterngeld sind Änderungen in Kraft getreten. Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, gilt eine neue Einkommensgrenze. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch.

    Zwei junge Familien mit Kindern begegenen sich, als sie über eine Straße gehen. Bei der einen Familie schiebt die Mutter den Kinderwagen, bei der anderen der Vater.
    Für das Elterngeld gilt eine neue Einkommensgernze. (dpa/Wolfram Steinberg)
    Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also niedriger als das Brutto-Einkommen.
    Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.
    Eine Änderung ist auch bei den sogenannten Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.