
Das geht aus dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag hervor, den die Parteien noch formell annehmen müssen. Demnach gilt die Umstellung für alle ab dem 1. April 2025 eingereisten Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie. Zudem soll über bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen künftig die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Seit 2022 erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge in der gesamten EU einen Aufenthaltsstatus, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Aktuell leben rund 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.