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Neue Regelungen
Was sich 2018 im Sozialrecht ändert

Ob Rente, Hartz IV oder Kindergeld: Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die noch aus der Ära der alten und derzeit geschäftsführenden Bundesregierung stammen.

Von Volker Finthammer | 27.12.2017
    Ein junger Mann hält eine Euro-Münze zwischen den Fingern
    Ausgebaut wird auch die Förderung der Riester- und der Betriebsrenten. (imago/blickwinkel )
    So steigt etwa der Grundfreibetrag, ab dem Einkommen versteuert werden müssen von 8820 auf 9000 Euro an. Der Kinderfreibetrag wird um 72 Euro auf 7428 Euro angehoben.
    Für eine Familie mit zwei Kindern beginnt die Steuerpflicht erst ab einem Einkommen von 32.856 Euro. Auch das Kindergeld steigt um zwei Euro auf 194 Euro für die ersten beiden Kinder. Beim dritten sind es 200 und beim vierten 225 Euro.
    "Dabei handelt es sich eher um Klassiker des Steuerrechts, weil sie fast in jedem Jahr verändert werden . Das muss auch so sein, weil das Bundesverfassungsgericht der Politik ganz klar vorgibt, dass das Existenzminimum von Erwachsen und Kindern steuerfrei gestellt werden muss. Und deshalb müssen eben bestimmte Beträge wie der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag regelmäßig angepasst werden", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
    Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend
    Dennoch werden Eltern in Zukunft besser aufpassen müssen. Denn das Kindergeld wird fortan nur noch sechs Monate rückwirkend gezahlt und nicht mehr für bis zu vier Jahre. Die Neuregelung ist vor allem als Schutz gegen den möglichen Missbrauch durch EU Einwanderer gedacht, sollte aber von allen berücksichtigt werden, sagt Isabel Klocke:
    "Das heißt, liebe Eltern, regelmäßig prüfen, ob ihr Anspruch auf Kindergeld habt. Dann müsst ihr es eben relativ schnell beantragen."
    Eheleute können Steuerklasse leichter wechseln
    Einfacher zu beantragen wird künftig auch die Wahl der Steuerklassen für Ehegatten. Da braucht es nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten für einen Wechsel der Steuerklassen. Dennoch sollten Ehegatten vorher darüber gesprochen haben, rät Isabel Klocke.
    Der Beitragssatz zur der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6 Prozent, den niedrigsten Stand seit 1995. Für einen Durchschnittsverdiener mit 3000 Euro Brutto im Monat bedeutet das eine Entlastung von 18 Euro im Jahr. Angehoben werden jedoch die Beitragsbemessungsgrenzen. In der Rentenversicherung werden fortan bis zu einem Einkommen von 6500 Euro in West- sowie 5.800 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Das sind jeweils 150 beziehungsweise 100 Euro mehr, die berücksichtigt werden.
    Anrechnungsalter bei Erwerbsminderungsrente steigt
    Verbesserungen gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente. Da wird das Anrechnungsalter stufenweise von derzeit 62 auf 65 Jahre angehoben, um der Gefahr der Altersarmut stärker entgegenzutreten.
    "Wir haben da einen immensen Bedarf, denn Erwerbsminderung ist eines der Hauptarmutsrisiken. Da muss dringend etwas getan werden, um erwerbsgeminderte Menschen nachhaltig vor Armut zu schützen", sagt Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Bedauerlich sei, dass die Anhebung in mehreren Schritten erfolge, denn die Betroffenen hätten sich ihr Schicksal nicht ausgesucht.
    Ausgebaut wird auch die Förderung der Riester- und der Betriebsrenten. So wird die staatliche Zulage für Riester-Verträge von 154 auf 175 Euro angehoben, sofern vier Prozent des Einkommens in solch ein Vertrag fließen.
    Für Arbeitgeber entfällt das Haftungsrisiko, wenn sie ihren Angestellten eine Betriebsrente anbieten. Zuschüsse für Geringverdiener können zudem von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch soll die betriebliche Altersvorsorge einen neuen Schub bekommen.
    Mehr Geld für Hartz IV-Empfänger
    Auch Hartz-IV-Bezieher bekommen mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Empfänger steigt um 7 Euro pro Monat auf 416 Euro an. Paaren bekommen künftig 374 Euro pro Person - sechs Euro mehr als bisher. Angehoben werden auch die monatlichen Beträge für Kinder. Sie steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
    Wohlfahrtsverband hält Anpassung für nicht ausreichend
    Joachim Rock von paritätischen Wohlfahrtsverband spricht von einer nicht angemessenen Anpassung: "Da sind die Leistungen insgesamt viel zu knapp bemessen. Der Paritätische fordert da eine Anhebung auf mindestens 530 Euro."
    In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Lohn und Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge fällig werden auf monatlich 4425 Euro an. Die Versicherungspflichtgrenze liegt künftig bei 4950.- Euro pro Monat.
    Zugleich sinkt der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Da kann jedoch jede Krankenkasse entscheiden ob sie diese Entlastung weiter gibt oder den Beitragssatz wegen anderer Kostenentwicklungen stabil hält.