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Bundesrat
Neue Sachleistungsregelung für Flüchtlinge - Georgien und Moldau nun "sichere Herkunftsstaaten"

Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung sollen künftig kein Bargeld mehr für Lebensmittel erhalten.

    Eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf der kleinen Insel Dänholm, einem Stadtteil von Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern).
    Eine Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise in Stralsund. (picture alliance / dpa / Stefan Sauer)
    Der Bundesrat stimmte in Berlin entsprechenden Änderungen an Bürgergeld-Gesetz und Sozialhilfe zu. Diese waren vom Bundestag bereits Anfang November beschlossen worden und sollen im Januar in Kraft treten. Umgesetzt wird damit eine Vereinbarung von Bund und Ländern. Die Regelung betrifft unter anderem Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen, weil die Kommunen keine Wohnungen für sie haben. Eine weitere Gruppe sind Asylbewerber, die bereits länger im Land sind. Um wieviele es insgesamt geht, konnte das zuständige Bundesarbeitsministerium nicht sagen.
    Außerdem stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, wonach Georgien und Moldau künftig asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" gelten. Damit will die Ampelkoalition für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen sorgen.
    Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.