Die Änderungen betreffen zum Beispiel die Einrichtung von Sonderfahrstreifen etwa für Radfahrer oder Linienbusse. Diese können nun leichter beschlossen werden. Mehr Spielraum gibt es zudem bei Anwohnerparkplätzen. Zonen mit Parkausweisen für Anwohner konnten bislang erst eingeführt werden, wenn in einer Gegend bereits ein besonders hoher sogenannter Parkdruck herrschte. Nun können sie beschlossen werden, um solch angespannte Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Außerdem werden die Vorgaben gelockert, um Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anzuordnen. Damit bekommen Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Straßenverkehrs.
Insgesamt räumt die neue Straßenverkehrsordnung dem Umwelt- und Gesundheitsschutz eine größere Bedeutung ein als bisher.
Diese Nachricht wurde am 11.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.