Jule Reimer: "Smart Meter" – dieser englische Ausdruck bezeichnet umgangssprachlich sogenannte "intelligente Strommesssysteme" – also Stromzähler, die an das Internet angeschlossen sind. Diese können Zählerstände auf eigene Faust an die Stromversorger liefern, erlauben das Steuern von Wasch- und Spülmaschine, wenn das Stromangebot höher und der Strompreis gerade mal günstiger ist und vieles mehr. "Smart Meter Rollout" bezeichnet wiederum die massenhafte Installation von diesen mit dem Internet verbundenen Messgeräten.
Derzeit erhält mancher Haushalt Post seines regionalen Stromnetzbetreibers mit der Ankündigung, sein Stromzähler werde gegen ein "modernes Messsystem" ausgetauscht, da die Eichfrist für das alte Gerät ablaufe. Kurz vor dieser Sendung fragte ich David Schick, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ob damit der lang erwartete Smart Meter Rollout beginnt.
David Schick: Das ist der erste Schritt des sogenannten "Smart Meter Rollout". Der passiert in zwei Schritten. Erst mal bekommen alle Verbraucher und Verbraucherinnen eine moderne Messeinrichtung. Das ist erst mal ein einfacher digitaler Zähler, der gar nicht irgendwie an ein Kommunikationsnetz angeschlossen ist, gar keine Daten nach außen sendet oder empfängt. Im zweiten Schritt würde man dann dieses "Intelligente Messsystem", heißt das nach dem Gesetz, bekommen, oder "Smart Meter", wie er meistens genannt wird, und der wäre dann angebunden. Den bekommen aber im Moment die meisten noch gar nicht, beziehungsweise noch keiner, weil er noch nicht zertifiziert ist.
Geräte sind noch nicht zertifiziert
Reimer: Es gibt abgesehen davon auch bestimmte Verbrauchsgrenzen, die eine Rolle spielen. Richtig?
Schick: Genau. Da spielen Verbrauchsgrenzen und auch Grenzen nach der Erzeugung eine Rolle, wenn man zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage hat. Das ist dann nach Jahren geregelt. Losgehen sollte es schon 2017, damals dann zum Beispiel bei Verbrauchern, die über 10.000 Kilowattstunden haben, oder jemand, der eine Photovoltaik-Anlage hat mit einer Erzeugung von über sieben KilowattPeak. Jetzt sind wir ja doch schon ein bisschen weiter Richtung 2020. Da rutschen wir dann schon langsam in die Grenze, wo auch geringere Verbräuche betroffen werden, beispielsweise dann Verbrauche über 6000 Kilowattstunden oder auch neue PV-Anlagen ab ein KilowattPeak. Aber da die Geräte noch nicht zertifiziert sind, sind das erst mal nur Regeln, die gesetzlich vorgegeben sind, die aber in der Realität noch nicht greifen.
Reimer: Wenn ich jetzt Post bekomme von meinem Stromnetzbetreiber, auf welche Begrifflichkeiten sollte ich dann achten, wenn ich das Gefühl habe, das könnte durcheinandergehen? Ich weiß, ich habe weniger als 6000 Kilowattstunden; dann heißt das, bei mir müsste stehen, ich bekomme nur eine moderne Messeinrichtung, die vielleicht dann später mal aufgerüstet wird. Korrekt?
Schick: Ja. Im Moment wird in den Anschreiben meistens erst mal nur das Wort "Moderne Messeinrichtung" stehen, denn das ist, was es gibt, der einfache digitale Zähler. Meistens kommt dann direkt die Erklärung mit, was ist ein intelligentes Messsystem, was kann das in der Zukunft mehr. Das sind aber erst mal nur Erklärungen. Niemand bekommt im Moment ein Anschreiben, wo drinsteht, dass man ein "Smart Meter" oder ein intelligentes Messsystem bekommt. Das ist wirklich erst mal nur der einfache digitale Zähler.
Intelligente Messsysteme werden deutlich teurer
Reimer: Wie sieht es aus mit Kosten und wie werden die umgelegt?
Schick: Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, zumindest erst mal bei der modernen Messeinrichtung. Bei dem einfachen digitalen Zähler zahle ich maximal 20 Euro im Jahr. Meistens war man sich dessen gar nicht bewusst, dass man bisher auch schon für diesen sogenannten "Messstellenbetrieb" etwa um die zwölf Euro zahlte im Jahr.
Reimer: Das sind die normalen Stromzähler.
Schick: Ganz genau. Das sind jetzt acht Euro mehr im Jahr. Wenn wir dann vom intelligenten Messsystem sprechen, dann wird es schon deutlich teurer. Je nachdem können das 60 oder 100 Euro im Jahr sein. Der Messstellenbetreiber ist in der Regel mein Netzbetreiber. Ich kann im Rahmen dieses Rollouts auch meinen Messstellenbetreiber genauso wie meinen Stromanbieter, wo ich das schon kenne, wechseln. Dann allerdings gelten diese gesetzlichen Obergrenzen nicht mehr.
Reimer: Jetzt kündigt der Stromnetzbetreiber zum Beispiel auch an, sie würden einen PIN mitliefern, auch bei diesen einfacheren modernen Messeinrichtungen. Wozu ist der da?
Schick: Ja. Das ist der Gedanke, bei den einfachen modernen Messeinrichtungen soll man auch schon besser seinen Stromverbrauch nachvollziehen können. Die Lösung ist jetzt leider nicht besonders geschickt. Aus Gründen von Datenschutz müssen diese Daten mit einem PIN gesichert sein, damit mein Nachbar nicht meinen genauen Stromverbrauch beispielsweise nach Tag oder Woche nachsehen kann. Deswegen muss das Ganze nach Datenschutz geschützt sein durch einen PIN. Die Lösung ist leider im Moment, dass ich den PIN dann umständlich mit einer Taschenlampe eingeben muss. Ich muss dann in den Keller, oder wo auch immer mein Stromzähler hängt gehen und mit der Taschenlampe blinken, um den PIN einzugeben. Das Ganze ist so umständlich, dass es in der Realität kaum jemand mehr als vielleicht einmal machen wird.
Reimer: Muss ansonsten man bei diesen modernen Messsystemen Datenschutzbedenken haben?
Schick: Bei der modernen Messeinrichtung erst mal nicht, weil die ist ja nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Solange das alles mit dem PIN gesichert ist, muss man sich da keine Sorgen machen, dass irgendwelche Daten im Internet landen oder sonst wo.
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