
Dort sollen ab April neu zugelassene Freizeitschiffe vor allem mit elektrischem oder wasserstoffbasiertem Antrieb fahren. Erlaubt sind außerdem Ruderboote. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, wird zunächst ermahnt, ab dem Sommer drohen dann Bußgelder. Zugleich gelten aber bis 2030 Übergangs-Regelungen für Inhaber von Booten mit Benzin- und Dieselmotor, die bereits eine mehrjährige kostenpflichtige Fahrterlaubnis erhalten hatten. Ausgenommen von der Regelung sind auch historische Museumsboote.
Durchgehende Wasserstraßen, auf denen Boote und Schiffe Amsterdam durchqueren, werden nicht zur neuen Umweltzone gehören.
Diese Nachricht wurde am 09.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.