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Neuer Anlauf

Seit das Bundesverfassungsgericht 2003 ein NPD-Verbotsverfahren stoppte, ist ein neuer Antrag umstritten. Anders als der Bund wollen sich die meisten Länder davon nicht länger abschrecken lassen. Morgen entscheiden sie auf der Innenministerkonferenz über eine Empfehlung für die Ministerpräsidenten.

Von Gudula Geuther und Barbara Schmidt-Mattern |
    Der Christopher Street Day in Dortmund: Timm ist mit seinen Freunden aus Bochum angereist, um auf der Straßenparty für Schwule und Lesben mitzufeiern:

    "Das war im August 2009, hier in Dortmund am Hauptbahnhof."

    Auf dem Weg nach Hause wurde der heute 34-Jährige von Neonazis überfallen. Timm und seine Bekannten hatten die Männer, die rote Jacken und Hemden mit NPD-Aufdruck trugen, zuvor beobachtet, als sie ausgerechnet auf dem CSD Flugblätter verteilten. Am Bahnhof liefen beide Grüppchen einander wieder über den Weg:

    "Diese drei Nazis haben noch einen Bekannten getroffen, mit dem gesprochen."

    Die Männer fühlten sich von Timm und seinen Freunden offenbar beobachtet, kamen auf die Gruppe zu. Einer der NPD-Männer wurde sofort handgreiflich.

    "Ein kleiner Kleiderschrank möchte ich mal so sagen. Und schubst eigentlich den Kleinsten, den wir in der Gruppe hatten, der sehr passiv zurückgewichen ist, und dann trat der Herr auf mich zu, und schubste mich, und ich bin einen Schritt auf ihn zugegangen und habe den Mann angebrüllt und habe die Situation, glaube ich, auch einfach falsch eingeschätzt."

    Timm wurde durch einen Kopfstoß und einen Faustschlag verletzt. Die Splitter seiner Brille bohrten sich rund um seine Augen in die Haut. An das, was danach geschah, kann er sich nicht erinnern.

    Einer der Täter wurde eineinhalb Jahre später zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Heute sitzt er für die NPD im Dortmunder Stadtrat. Auf ihren Internet-Seiten geißelt die NRW-NPD die "politische Justiz in der schwul-lesbischen 'Bunterepublik Deutschland'".

    Timm, der seinen richtigen Namen nicht nennen möchte, hält trotz dieses Erlenbisses nicht viel von einem NPD-Verbot. Oder ist vielmehr unentschieden. Er hat nach wie vor mit den Folgen des Überfall zu kämpfen:

    "Eigentlich ist es so, dass ich gerade im öffentlichen Raum schon ein bisschen ängstlicher geworden bin. Und ich hab' ja jetzt auch die Erfahrung gemacht, dass auf die Kameraüberwachung im Bahnhof kein Verlass ist. Dass auf die Polizei kein Verlass ist. Und das verängstigt schon."


    Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, SPD, will diesen Eindruck ändern. Gemeinsam mit seinen Länderkollegen will er morgen auf der Innenminister-Konferenz in Rostock-Warnemünde ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD empfehlen:

    "Ich finde erschütternd, wie diese Partei sich positioniert. Sie ist rassistisch, sie ist antidemokratisch, ich glaube, sie ist auch bereit, mit Gewalt ihre Ziele durchzusetzen und umzusetzen."


    Nach wie vor ist ein Verbotsantrag hoch umstritten, denn schon einmal ist die Politik gescheitert. Im Jahre 2003 stoppte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Verfahren, weil etliche Führungskader der NPD V-Leute des Verfassungsschutzes waren. Die meisten Länder-Innenminister, egal ob SPD- oder CDU-geführt, lassen sich von diesen Erfahrungen nicht abschrecken. Ralf Jäger etwa will nun Taten statt Worte sehen:

    "Wir haben über Jahre über ein mögliches NPD-Verbotsverfahren gesprochen, wir haben jetzt über ein Dreivierteljahr alle Erkenntnisse zusammengetragen. Es gibt die Chance für ein Parteienverbot, jetzt muss auch mal gehandelt werden, und jetzt sollten wir es versuchen."

    "Eine Demokratie muss auch mit ihren Feinden leben können."

    Meint hingegen Claudia Luzar, Doktorandin an der Universität Bielefeld und wissenschaftliche Leiterin der Beratungsstelle "Backup" für Opfer rechter Gewalt in Dortmund:

    "Ein Zeichen wäre von Seiten der Politik – das wünsche ich mir – dass sie offensiv und nicht nur, wenn die Morde der NSU aufgedeckt werden, Opfer von rechtsextremer Gewalt unterstützen und ein Zeichen setzen für die Zivilgesellschaft und mit ihr zusammen die Rechtsextremisten bekämpfen, aber nicht in Form von Verboten."

    NRW-Innenminister Jäger hat mit Razzien, Verboten und der Einrichtung von Sonderkommissionen im Kampf gegen Rechts zwar durchaus fruchtende Maßnahmen ergriffen, aber sie richten sich überwiegend gegen die gewaltbereiten Kameradschaften. Sie und nicht die NPD sind im bevölkerungsreichsten Bundesland das Hauptproblem.

    Seit der Wende wurden allein in NRW 28 Tote durch rechtsextreme Gewalt gezählt, so geht aus einer Studie der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin hervor. Für das Jahr 2011 listet das Landes-Innenministerium über 3000 Fälle von rechter Gewalt auf. Es geht um Körperverletzung, Sachbeschädigung oft in Tateinheit mit Volksverhetzung. Ein Parteienverbot helfe dagegen nicht, sagt Gewaltforscherin Claudia Luzar:

    "Übrigens ist Deutschland Vorreiter von Parteiverboten und Organisationsverboten. Allein in Deutschland sind 38 Organisationen verboten worden, die Mehrzahl rechtsextreme Organisationen. Und wenn man sich das anguckt, haben die Verbote zunächst eine Schwächung und ganz bestimmt auch eine Erleichterung bei den Opfern gebracht. Wenn man sich das dann aber längerfristig anschaut, hat jedes Verbot auch wieder eine Erneuerung der rechtsextremen Szene bewirkt. Und leider auch eine Professionalisierung."

    Seit Jahren ist umstritten, ob es richtig ist, einen neuen Anlauf in Karlsruhe zu wagen. Skeptiker argumentieren zum Teil wie Claudia Luzar, bezweifeln also die politische Sinnhaftigkeit eines Verbotsverfahrens. In der Diskussion geht es aber vor allem immer wieder um die – rechtlichen - Erfolgsaussichten. Denn noch bis vor Kurzem war die fast einhellige Meinung: Besser kein Verfahren als eines, das scheitert. Auch der nordrhein-westfälische Innenminister war einmal skeptisch.

    Heute haben auch andere ihre Skepsis aufgegeben. Der Niedersachse Uwe Schünemann, CDU, war wohl derjenige, der am lautesten gewarnt hatte. In der vergangenen Woche saß er neben seinem Ministerpräsidenten, als David McAllister das Abstimmungsverhalten seines Landes ankündigte. Auch für die Konferenz der Ministerpräsidenten, die übermorgen in Berlin über den neuen Antrag entscheiden:

    "Ich finde es unerträglich, dass eine neonazistische und verfassungsfeindliche Partei in Deutschland agitieren kann, zum Teil in Länderparlamenten Politik machen kann und darüber hinaus auch durch Steuergelder finanziert werden muss. Das muss anders werden, und deshalb sollte der deutsche Staat einen zweiten und dann hoffentlich erfolgreichen Anlauf unternehmen um diesen Rechtsextremisten das Handwerkszeug zu legen."

    Seine frühere Skepsis hatte Uwe Schünemann damit begründet, dass er nicht auf V-Leute verzichten wollte. Das kollidierte mit den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts für ein neues Verfahren. Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok:

    "Das Auf der Hand Liegende ist, dass der Staat Beweismaterial gegen die NPD nicht durch Mitarbeiter erzeugen darf, die auch im Solde des Staates stehen. Es muss eben Fleisch vom Fleische der NPD sein und nicht Material, das – nennen wir es mal - agents provocateurs allein oder mitfabriziert haben. Das Zweite Problem ist, dass diese Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ja mit die Vorgehensweise der NPD gegen ein Verbotsverfahren beeinflussen oder mitbestimmen können. Das ist eine Beeinträchtigung einer gebotenen rechtsstaatlich korrekten Verteidigung."

    Mit ihrer strengen Haltung konnte sich damals eine Minderheit von drei Richtern durchsetzen. Das liegt an einer Besonderheit des Verfahrens. Weil das Verbot einer Partei in der Demokratie so gravierend ist, bedürfen Entscheidungen zum Nachteil der Partei besonderer Mehrheiten. Zeichnet sich ab, dass es die nicht geben wird, braucht man das Verfahren nicht weiterzuführen. Das sind übrigens Hürden, die auch weiterhin gelten.

    Vor diesem Hintergrund hatten SPD-Innenminister schon früh zu Verbot und V-Leute-Problematik gesagt: Wenn, dann richtig; allen voran der damalige Berliner Senator Erhard Körting. Und sie hatten die V-Leute in den Führungsriegen – wie es im Jargon der Nachrichtendienste heißt – "abgeschaltet", also die Zusammenarbeit beendet.

    "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir aus den Bundes- und Landesvorständen V-Leute abschalten","

    verkündete Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, CSU, Ende März am späten Abend – nun für alle Innenminister, auch für die aus den Reihen der Union - nach einer Sonder-Innenministerkonferenz. Die war auch unter dem Eindruck der wenige Monate vorher bekannt gewordenen NSU-Morde anberaumt worden. Einstimmig entschieden die Minister: Nun soll das Verbot wirklich geprüft werden. Material soll gesammelt werden, und zwar mit Blick zurück bis Anfang 2008.

    Ob sich aus dem, was zum NSU bekannt geworden ist, Relevantes zum Verbot der NPD ergibt, kann man wohl unterschiedlich sehen. Nein, sagt zum Beispiel Generalbundesanwalt Harald Range. Irgendwie doch, wenn auch nicht mit direkten Verbindungen, glaubt der Grüne Innenpolitiker Wolfgang Wieland. Das formale Problem der rückwirkenden Sammlung liegt auf der Hand: Mit ihr steigt die Gefahr, dass das Material nicht ganz rein ist. Umso akribischer, betonen die Beteiligten, seien die Unterlagen seit März geprüft worden.

    Heraus kam ein Dossier von über 1000 Seiten, zu 80 Prozent, so heißt es, aus dem Bund und aus Sachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern, den Bundesländern also, in denen die Partei im Landtag sitzt. Um ausschließlich öffentliche Quellen wie Flugblätter, Internetseiten, Zeitungsartikel handle es sich, durchweg ohne Zitate von V-Leuten, durchweg Aufrufe oder Beschlüsse von Gremien, in denen keine V-Leute saßen.

    Allerdings: Auch beim letzten Anlauf hatten die Länder zuerst versichert, ihr Material sei "sauber. Das stimmte damals nicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich verlangte jetzt schon im Sommer ein Gütesiegel von den Landesministern.

    Doch bis Ende letzter Woche lagen nur Testate aus Brandenburg, Bremen und dem Saarland vor. Keines davon unterschrieben vom Minister, sondern – Beispiel Brandenburg – von der Abteilungsleitung Verfassungsschutz.

    Über die Auseinandersetzung um die V-Leute gerät gelegentlich in Vergessenheit, dass es für ein Parteiverbot mehr bedarf als sauberer Anträge. Da ist zum einen die Verfassungsfeindlichkeit, die zu belegen ist. Allerdings sind, was diesen Punkt betrifft, die allermeisten Fachleute zuversichtlich, dass der Nachweis gelingen kann. Es gebe eine Vielzahl von Äußerungen, mit denen die Demokratie abgelehnt werde oder Minderheiten in menschenverachtender Weise geschmäht würden. Im Verbotsverfahren ginge es darum, solche Äußerungen nicht nur einzelnen ihrer Vertreter, sondern der Partei als Ganzer zuzuordnen.

    Erheblich schwieriger wird es beim nächsten Punkt, der unter dem Schlagwort aggressiv-kämpferische Grundhaltung diskutiert wird. Der stammt aus den 50er-Jahren, als das Bundesverfassungsgericht die bisher einzigen beiden Parteiverbote in der Geschichte der Republik ausgesprochen hat. Das des selbsterklärten NSDAP-Nachfolgers SRP, Sozialistische Reichspartei, und das der KPD. Der Parteien- und Verfassungsrechtsexperte Martin Morlok:

    ""Wir betreiben ein Parteiverbot als Schutz unserer demokratischen Grundordnung, nicht aber als Zensur der Ideen. Es geht nicht um Gesinnungen, sondern um Handlungsbereitschaft. Und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht in diesen alten Entscheidungen eine aggressiv-kämpferische Haltung der Partei als Voraussetzung für ein Verbot verlangt."

    Was bedeutet das? Muss die Partei selbst Gewalt anwenden? Geht es nach den Maßstäben aus den früheren Entscheidungen, dann nicht unbedingt. Einer der Fachleute für die Frage ist Franz-Wilhelm Dollinger, heute Vizepräsident des Sozialgerichts in Karlsruhe, vor sechs Jahren Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und neben anderen zuständig dafür, das Verfahren für die Verfassungsrichter aufzubereiten. Er stellte in der vergangenen Woche in Niedersachsen ein Gutachten vor. Auf sein Votum beruft sich der vormalige Skeptiker Schünemann für seinen Sinneswandel. Dollinger sieht Belege:

    "Einmal die Ziele im Parteiprogramm, verbunden mit den Äußerungen der führenden Parteifunktionäre, insbesondere im Hinblick puncto Gewaltverherrlichung, im Hinblick Volksfront von Rechts, Zusammenarbeit mit den Kameradschaften, dass hier ein aktiv-kämpferisches Tun der Partei zu verzeichnen ist, insbesondere in den neuen Bundesländern."

    Wenn denn die alten Maßstäbe der Verfassungsrichter noch gelten, gibt dagegen Martin Morlok zu bedenken. Die heutige Situation sei nicht zu vergleichen mit den 50er-Jahren.

    "Wir haben eine gefestigte Demokratie, wir müssen nicht mehr damit rechnen, dass der Nationalsozialismus, der gerade erst überwunden worden war, zurückkommt. Wir haben auch nicht, was auf der linken Seite seinerzeit das Problem war, die DDR vor der Tür. Und insofern kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Richter ein größeres Zutrauen in die Festigkeit unserer Demokratie haben als damals und deswegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbot etwas anders sehen und formulieren als damals."

    Und noch etwas hat sich verändert seit damals: Die Richter am Bundesverfassungsgericht entscheiden nicht mehr allein über ein Parteienverbot. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine eigenen, strengen Kriterien. Was die, angewendet auf die NPD in Deutschland, bedeuten, ist kaum abzuschätzen. Im Übrigen auch nicht, was das Verfassungsgericht daraus machen würde. Martin Morlok:

    "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat als Voraussetzung für ein Parteiverbot am Beispiel einer türkischen Partei verlangt, dass eine reale Gefahr bestehe, dass diese Partei an die Macht komme."

    Die NPD sei nicht zu vergleichen mit der türkischen Wohlfahrtspartei, um die es in der wesentlichen Entscheidung beim Menschenrechtsgerichtshof ging, glaubt der Gutachter für Niedersachsen, Dollinger. Andere halten es für möglich, dass im Licht der deutschen Geschichte auch Straßburg das Verbot einer rechtsextremistischen Partei eher hinnehmen würde. Für risikolos hält ein Straßburger Verfahren niemand.

    Für eher risikolos übrigens halten wohl die meisten Experten den Antrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht. In einer Flucht nach vorn will die Partei festgestellt wissen, dass sie verfassungsmäßig ist. Das dürfte nicht einmal die Hürde der Zulässigkeit nehmen, glaubt Martin Morlok.

    "Erstens kennen wir ein solches Verfahren auf Reinwaschung nicht und zweitens hat die NPD kein Rechtsschutzbedürfnis. Als nicht verbotene Partei genießt sie alle Rechte wie sämtliche anderen Parteien auch."

    Ein anderer Antrag, der darauf zielt, dass der Partei mit der ständigen Behauptung, sie sei verfassungsfeindlich, Unrecht im politischen Wettbewerb geschehe, hält Morlok zwar für rechtlich relevanter, aber nicht vor dem Verfassungsgericht.

    Das Bundesinnenministerium macht auf die möglichen Fallstricke aufmerksam, warnt in Sachen Straßburg, wegen möglicher neuer Karlsruher Maßstäbe, wegen der V-Leute-Problematik, wegen der möglichen politischen Folgen.

    Zu den Risiken des Verbotsantrags will der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger erst auf mehrfache Nachfrage Stellung nehmen.

    "Wenn man die Risiken so bezeichnen will, dann ist das Risiko, dass am Ende kein NPD-Parteienverbot steht. Aber es kommt sehr darauf an, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Vorstellbar wäre ja beispielsweise eine Feststellung, möglicherweise nicht zu verbieten, aber trotzdem verfassungsfeindlich. Ich finde, das ist auch ein wichtiges Gut, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in diesem Land weiß, die NPD ist eine eigentlich nicht wählbare Partei."

    Zuerst einmal entscheiden morgen die Innenminister darüber, wie sie die Länderchefs beraten sollen. Die tagen am Donnerstag. Schon in den vergangenen Monaten schienen die Ministerpräsidenten offen für ein neues Verfahren. Auch wenn sich gerade noch Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, mit einer Warnung hat zitieren lassen: Wir sollten es uns sehr genau überlegen, sagte sie, bevor wir der NPD wieder die Möglichkeit geben, sich mit einem gescheiterten Verbot ein weiteres Mal als Partei auf dem Boden der Verfassung zu inszenieren.

    Sollte sie sich nicht durchsetzen – Einstimmigkeit ist formal nicht nötig, aber in Fällen wie diesem gewünscht – würde zuerst der Bundesrat die Entscheidung formalisieren. Theoretisch könnte er einen Antrag allein stellen. Wahrscheinlich wäre das nicht. Beim letzten Mal beantragten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung das Verbot, auch um die Geschlossenheit der Demokaten unter Beweis zu stellen. Vielleicht deshalb ist auch vom eher skeptischen Bundesinnenminister Friedrich keine klare Absage an das erneute Verfahren zu hören. Was den Grünen Wolfgang Wieland in Friedrichs Auftritt vor dem Innenausschuss vergangene Woche Shakespearsche Qualitäten erkennen ließ:

    "Wie Hamlet: Verbot oder nicht Verbot, das ist hier die Frage. Ich als Innenminister grüble noch, eine Woche vor der Entscheidung und sage ihnen meine ganze Skepsis."

    Aber auch die Bundestagsmitglieder werden später, sollte es so kommen, vor der Entscheidung stehen: Antrag oder nicht Antrag. Renate Künast ist generell keine Freundin eines Neu-Versuchs. Aber auch ihre Warnung ist kein "Nein":

    "Beim letzten Mal war es ein Sog, der so wie der Zug der Lemminge einfach durchzog. Jeder, der noch Bedenken hatte und noch ein gerades Argument äußern wollte, konnte sich beim letzten Mal gar nicht mehr äußern. Sondern alle mussten mitlaufen. Und das soll uns nicht noch mal passieren. Sorgfältig prüfen, ordentliche Beweise und dann der Antrag."


    Frühestens, wie zu hören ist, Ende März kommenden Jahres.
    Und dann? Selbst wenn es – voraussichtlich mehrere Jahre später - zum Verbot der NPD kommen sollte? Zumindest da sind sich Uwe Schünemann und Renate Künast einig.

    Uwe Schünemann: "Es ist völlig richtig, dass mit einem Verbot der NPD der Rechtsextremismus nicht bekämpft worden ist. Sondern wir haben ein Abwandern im Bereich der Kameradschaften, autonome Nationalisten, wir haben freie Gruppierungen, die sehr viel schwieriger auch zu beobachten sind."

    Renate Künast; "Selbst ein erfolgreiches NPD-Verbot löst nicht das Problem des Rechtsextremismus oder Rechtsterrorismus. Da darf man keinem Irrglauben aufsitzen. Dann muss die Arbeit erst richtig losgehen!"