
Durch Einführung einer Widerspruchslösung würde künftig jede Person als potenzieller Organspender gelten, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Dies könnte in dem Organspende-Ausweis oder -Register, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise dokumentiert werden. Derzeit gilt in Deutschland die entgegengesetzte Zustimmungslösung. Demnach gilt als möglicher Organspender nur, wer das zu Lebzeiten ausdrücklich bejaht hat. Bislang warten in Deutschland erheblich mehr Patienten auf lebensrettende Organe, als von Spendern zur Verfügung stehen.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann warb für die Widerspruchslösung. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, man habe in den vergangenen Jahren viele Schritte unternommen, um die Zahl der Organspenden zu steigern, diese hätten aber nicht ausgereicht. 80 Prozent der Deutschen stünden einer Organspende positiv gegenüber, betonte Laumann, man müsse den Menschen zumuten können, in dieser Frage bewusst zu entscheiden. Aus seiner Sicht sei die Bereitschaft, im Falle des Todes Organe zu spenden, ein Liebesbeweis an die Menschheit. (Das vollständige Interview als PDF)
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Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.