Organspende-Notstand
Neuer Anlauf im Bundesrat für Widerspruchslösung

Der Bundesrat befasst sich heute mit einer Initiative zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei Organspenden.

14.06.2024
    Die Internetseite "www.organspende-register.de" auf einem Smartphone und ein Organspendeausweis
    Trotz elektronischem Organspende-Register reicht die Zahl der Spenderinnen und Spender nicht aus. (picture alliance / epd-bild / Heike Lyding)
    Insgesamt acht Länder haben auf Initiative von Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes eingebracht. Durch Einführung einer Widerspruchslösung würde künftig jede Person als potenzieller Organspender gelten, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Dies kann in einem Organspende-Ausweis oder -Register, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise dokumentiert werden. Derzeit gilt in Deutschland die entgegengesetzte Zustimmungslösung. Demnach gilt als möglicher Organspender nur, wer das zu Lebzeiten ausdrücklich bejaht hat.
    Bislang warten in Deutschland erheblich mehr Patienten auf lebensrettende Organe, als von Spendern zur Verfügung stehen.
    Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.