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Neues EU-Erbrecht
Wer erbt das Haus in der Toskana?

Das Familienhotel bei Florenz, die Finca auf Mallorca oder das Pflegeheim in Portugal, immer mehr deutsche Paare arbeiten im europäischen Ausland oder verbringen die Zeit ihrer Rente lieber in sonnenreichen Gefilden. Bisher galt: Wer einen deutschen Pass besitzt, für den hat deutsches Erbrecht Vorrang. Doch das wird sich zum 17. August 2015 mit der Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung ändern.

Am Mikrofon: Britta Fecke |
    Der Markt San Lorenzo in Florenz / Italien
    Der Markt San Lorenzo in Florenz / Italien (picture alliance / Friedel Gierth)
    Wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, zählt das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene vor seinem Tod seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte. Das kann für böse Überraschungen sorgen, denn: andere Länder, andere Pflichtquoten. Erben in Deutschland für gewöhnlich Ehepartner und Kinder gemeinsam, kann es in Spanien passieren, dass der hinterbliebene Ehepartner nur noch ein Nutzungsrecht für die Finca erhält, obwohl die Eheleute das anders vereinbart hatten.
    Wen betrifft die EU-Erbrechtsverordnung? Wer muss das Testament ändern? Wie muss der letzte Wille formuliert sein, damit er auch im europäischen Ausland Bestand hat? Diese und Ihre Fragen klären wir gemeinsam mit Experten.
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    Unsere Gesprächsgäste:
    • Dr. Daniel Lübcke, Richter beim Landesgericht Bonn
    • Heike Schwind, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Kanzlei Ebner Stolz in Stuttgart
    • Anton Steiner, Rechtsanwalt, Kanzlei Groll, Gross und Steiner in München