Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union und SPD gebilligt. Es soll die Mieter bei Wohnungswechseln in Ballungsräumen vor großen Preissprüngen schützen. Künftig darf der Mietpreis höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die Regelung gilt nicht für bestehende Mietverträge, sondern nur bei Neuvermietungen. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen. In welchen Regionen die Mietpreisbremse gilt, soll von den Ländern festgelegt werden. Deshalb benötigt das Gesetz auch noch die Zustimmung des Bundesrats.
Mit dem Gesetz wird auch das Bestellerprinzip für Maklergebühren eingeführt. So soll künftig sichergestellt werden, dass diejenige Partei, die einen Makler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Das ist in der Praxis meist der Vermieter, der mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter sucht.
Maas: "400.000 Menschen profitieren"
Bundesjustizminister Heiko Maas sagte in der abschließenden Beratung im Plenum, die Mietpreisbremse werde vermutlich für fünf Millionen Wohnungen greifen. Über 400.000 Mieterinnen und Mieter würden davon profitieren. Dies sei ein großer Fortschritt.
Die Opposition hatte dagegen nur Kritik übrig: Linke-Fraktionsvize Caren Lay sagte in der abschließenden Beratung, der Gesetzentwurf sei "ausgehöhlt wie ein Schweizer Käse". Er werde am Ende kaum Wirkung entfalten. Sie kritisierte, dass die Mietpreisbremse zeitlich befristet sei und nur für bestimmte Regionen eingeführt werde. Die Grünen-Abgeordnete Künast meinte, es handele sich lediglich um ein "Bremschen". Viele Vermieter hätten in Erwartung des Gesetzes schnell noch einmal die Mieten erhöht. Die Regelung komme viel zu spät. Außerdem gebe es zu viele Ausnahmen.
(mg/tzi)