Gestern hatten sich Union und FDP im Verbraucherausschuss des Bundestages darauf verständigt, die Änderungen ins Lebensmittel- und Futtergesetzbuch aufzunehmen - ein Gesetzespaket, das heute Abend im Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen wird. Zukünftig sollen die Behörden Verbraucher bei hinreichendem Verdacht schneller über Betrügereien bei Lebensmitteln informieren können. Und auch den Namen der betroffenen Firmen nennen dürfen. Bislang gibt es eine Informationspflicht nur, wenn Gesundheitsgefahr besteht. Die aber bestand zum Beispiel beim Pferdefleisch nicht.
Die betroffenen Firmen hätten nicht von sich aus die Öffentlichkeit informieren müssen. Die Behörden in den Bundesländern hatten aus Sorge vor Schadensersatzklagen keine Informationen zu den Firmen veröffentlicht. Auf diese Gesetzeslücke hatten SPD und Grüne in den vergangenen Wochen immer wieder hingewiesen. Für den verbraucherpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweikert gilt ab heute:
"Die Länder können sich jetzt nicht mehr verstecken und sagen, wir haben keine Grundlage zum Veröffentlichen."
Für die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion, Elvira Drobinski-Weiß greift das neue Gesetz jedoch zu kurz. Noch immer gebe es damit keine Pflicht, bei Verdachtsfällen zu informieren, außerdem müssten die Behörden auch zukünftig zwischen den Interessen der Firmen und der Verbraucher abwägen:
"Es muss ein erhebliches Ausmaß bestehen. Und wer beurteilt das denn? Der Lebensmittelkontrolleur wird doch mit so einer Rechtslage nicht die Öffentlichkeit nicht informieren."
Damit, sagt die SPD-Politikerin, verbessere sich die Möglichkeit, die Verbraucher zu informieren, im Grunde nicht. Dennoch hofft die Regierung, dass die Länder zustimmen werden, wenn sich im März der rot-grün dominierte Bundesrat mit dem Gesetzespaket beschäftigt.
Die betroffenen Firmen hätten nicht von sich aus die Öffentlichkeit informieren müssen. Die Behörden in den Bundesländern hatten aus Sorge vor Schadensersatzklagen keine Informationen zu den Firmen veröffentlicht. Auf diese Gesetzeslücke hatten SPD und Grüne in den vergangenen Wochen immer wieder hingewiesen. Für den verbraucherpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweikert gilt ab heute:
"Die Länder können sich jetzt nicht mehr verstecken und sagen, wir haben keine Grundlage zum Veröffentlichen."
Für die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion, Elvira Drobinski-Weiß greift das neue Gesetz jedoch zu kurz. Noch immer gebe es damit keine Pflicht, bei Verdachtsfällen zu informieren, außerdem müssten die Behörden auch zukünftig zwischen den Interessen der Firmen und der Verbraucher abwägen:
"Es muss ein erhebliches Ausmaß bestehen. Und wer beurteilt das denn? Der Lebensmittelkontrolleur wird doch mit so einer Rechtslage nicht die Öffentlichkeit nicht informieren."
Damit, sagt die SPD-Politikerin, verbessere sich die Möglichkeit, die Verbraucher zu informieren, im Grunde nicht. Dennoch hofft die Regierung, dass die Länder zustimmen werden, wenn sich im März der rot-grün dominierte Bundesrat mit dem Gesetzespaket beschäftigt.