Bundesrat
Neues Klimaschutzgesetz gebilligt

Der Bundesrat hat die Reform des Klimaschutzgesetzes passieren lassen. Nach monatelangen Diskussionen hatten die Ampel-Fraktionen sich auf die Reform verständigt, mit der vor allem der Druck auf den Verkehrs- und den Gebäudesektor abnimmt. Beide hatten ihre bisherigen gesetzlichen Vorgaben wiederholt verfehlt.

    Blick in den Plenarsaal des Bundesrats in Berlin
    Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Im neuen Gesetz sind die verpflichtenden Obergrenzen beim Treibhausgasausstoß für die einzelnen Sektoren abgeschafft. Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, sodass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss.
    Der Bundesrat billigte heute auch das Gesetz zur weitgehenden Flexibilisierung beim Namensrecht für Ehepartner sowie das Selbstbestimmungsgesetz. Mit letzterem wird es leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen.
    Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.