
Wie Sozialministerin Bellara mitteilte, werden damit erstmals Haftstrafen für Tierquälerei im Strafgesetzbuch verankert. Beim Tod des Tieres sind demnach bis zu drei Jahre Haft möglich. Zudem sieht das neue Gesetz Schulungen für Hundebesitzer vor und schreibt Mindeststandards für die Tierhaltung vor. So dürften Hunde nicht länger als 24 Stunden alleingelassen werden.
Das neue Tierschutzgesetz bezieht sich grundsätzlich auf Haustiere. Aber auch bei Schlachtvieh müssen Züchter strengere Regeln einhalten. Der Stierkampf bleibt in Spanien weiterhin erlaubt.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.