Der Landtag verabschiedete das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen. CDU, FDP und Piraten stimmten dagegen. In der Debatte lobte der Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense, den Gesetzentwurf. Damit werde sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch die Vielfalt in NRW gestärkt. Der SPD-Politiker verwies darauf, dass der WDR künftig einen klaren Auftrag für die Präsenz im Internet bekommt. Außerdem erhalte der Verwaltungsrat mehr Verantwortung. Im Rundfunkrat reduziere sich der Anteil der staatlichen Akteure von 31 auf 22 Prozent.
Opposition sieht nur "Trippelschritte"
Vertreter der Opposition von CDU, FDP und Piraten gehen die Änderungen nicht weit genug. Es handele sich lediglich um Trippelschritte und nicht um einen echten Einstieg in die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Landtagsabgeordnete Lukas Lamla (Piraten) fügte hinzu, eine komplette Werbefreiheit würde auch die Akzeptanz der Haushaltsabgabe erhöhen.
Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte sich WDR-Intendant Tom Buhrow zu Wort gemeldet. Kürzere Werbezeiten würden einseitig den WDR belasten, sagte er in Köln. "Sollte der Landtag dem Antrag folgen, müsste der WDR die Einbußen durch entsprechende Kürzungen ausgleichen. Die Konsequenzen wären für die Medienpräsenz in unserem Bundesland bitter."
Werbung wird schrittweise reduziert
Das Gesetz sieht unter anderem weniger Werbung in den WDR-Hörfunkprogrammen vor. Sie wird schrittweise reduziert von jetzt 90 Minuten täglich auf 60 Minuten bis 2019. Die privaten Radiosender im Land hatten dies schon lange gefordert.
Ein weitere wichtige Änderung durch das Gesetz: Künftig benötigen die WDR-Programme ab einem Vertragsvolumen von zwei Millionen Euro die Zustimmung der Aufsichtsgremien. Gottschalk hatte damals die volle Gage erhalten, obwohl seine ARD-Vorabendshow "Gottschalk live" vorzeitig abgesetzt worden war. Die WDR-Aufsichtsgremien waren darüber nicht informiert worden.
Auch beim Rundfunkrat gibt es Änderungen: Die Zahl seiner Mitglieder soll von derzeit 49 auf 60 vergrößert werden. Dadurch sollen auch Verbände und gesellschaftlichen Gruppen mitsprechen dürfen, die bislang außen vor waren. Hintergrund ist die Diskussion über einen zu großen Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien.
Rechercheverbund mit SZ und NDR soll legitimiert werden
Neu geregelt werden auch die Kooperationen des Westdeutschen Rundfunks mit anderen Medienhäusern. Im Gesetzentwurf wurde der Paragraf über die Zusammenarbeit mit anderen Rundfunkanstalten deutlich erweitert - er fasst jetzt Kooperationen mit "Dritten" ein. Damit könnte das neue Gesetz den viel zitierten Rechercheverbund aus WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" legitimieren. Bisher bewegte sich der Rechercheverbund nach Meinung vieler Kommentatoren in einer rechtlichen Grauzone - der Vorwurf kam auf, die "Süddeutsche Zeitung" werde mit Rundfunkbeiträgen quersubventioniert.
(mg/leu/fe/tzi)