Die Frankfurter Strafbehörde hat jetzt eine Klage des früheren DFB-Beraters Kurt Diekmann gegen den damaligen Präsidenten Fritz Keller und dessen Büroleiter Samy Hamama eingestellt. Diekmann warf den beiden Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnis vor, weil sie sich im DFB Zugang zu den Abrechnungen des Kommunikationsberaters verschafft hatten. Eine Rechnung tauchte später im ZDF auf.
Die Staatsanwälte sehen keinen Verstoß darin, dass der Präsident Rechnungen sehen wollte: Vielmehr habe das Vorgehen Kellers und Hamamas zur Aufdeckung einer möglichen Straftat geführt. Es werde ja seit Monaten zu Diekmanns DFB-Vertrag wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt.
Vermutung: Kampagne gegen bestimmte DFB-Funktionäre
Im Beschluss steht zudem Richtungsweisendes für weitere Verfahren. Denn die Behörde betrachtet die Anzeige Diekmanns als eine Instrumentalisierung der Straf-Justiz. Sie erklärt: "Man möchte meinen, unliebsame Funktionäre oder Führungskräfte des DFB sollten öffentlichkeitswirksam strafrechtlich angeprangert und dadurch aus dem Weg geschafft werden."
Das ist der vorherrschende Verdacht. Diese Feststellung zertrümmert die Argumentation der früheren DFB-Spitze um Vize Rainer Koch, Schatzmeister Stephan Osnabrügge und Generalsekretär Friedrich Curtius, die Diekmanns mit 372.000 Euro bezahlte Tätigkeit stets als mediale Begleitung im Umgang mit einem Marketingpartner verkauften.
Keller kündigt rechtliche Schritte gegen Diekmann an
Der DFB teilte dazu mit, er habe sich an diesem Strafverfahren nicht beteiligt, auch habe der Agent als Privatperson geklagt. Das erstaunt. Denn Diekmanns Anzeige basierte auf Informationen, die ihm aus der DFB-Spitze zugespielt worden waren. Auch begehrte der Verband in diesem Fall sogar selbst wiederholt Akteneinsicht als "geschädigter Zeuge". Zudem übersandte der DFB den Behörden interne Akten und bot weitere an.
Die kritischen Bewertungen der Staatsanwaltschaft weist der DFB als "nicht näher begründet" zurück – und verteidigt damit nun sogar die Position des Anzeigenstellers, der ja angeblich nur als Privatperson agierte. Der DFB sieht keinen Anlass, der Sache nachzugehen. Doch der nächste Ärger rollt schon an: Keller und Hamama kündigten am Montag juristische Schritte gegen Diekmann und Auftraggeber an. Nachzugehen sei der Frage, inwieweit der DFB geschädigt worden sei – auch dieses Thema warf die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss auf.