Gesundheit
Neun Bundesländer für Softdrink-Steuer - DIW für gestaffelte Steuer nach britischem Vorbild

Mehrere Landesregierungen fordern, zuckerhaltige Limonaden teurer zu machen. Neun von 16 Bundesländern setzten sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Verbraucherschutz-Ministerkonferenz. In Großbritannien gibt es eine solche Steuer bereits seit 2018.

19.06.2024
    Softdrinks in Flaschen, Dosen, Tetra-Paks.
    Softdrinks sind eine der Hauptquellen ungesunder Ernährung. (imago / Bildgehege)
    In einer Protokollerklärung rufen die Länder demnach den Bund auf, eine - wie es heißt - "herstellerbezogene Abgabe" auf solche Getränke zu prüfen. Unterstützt wird die sogenannte Softdrink-Steuer demnach von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und dem Saarland. Nach dem Papier ist "trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland der durchschnittliche Zuckergehalt von zum Beispiel Softgetränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie für eine gesundheitsförderliche Ernährung erforderlich wäre".

    DIW: Gute Erfahrungen in Großbritannien

    Im Kampf gegen Übergewicht und Diabetes hatte sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bereits für die Einführung einer gestaffelten Zuckersteuer ausgesprochen. Das DIW verwies auf Länder, die dies bereits getan hätten - darunter Mexiko, Großbritannien, Frankreich, Norwegen und Finnland. Die Erfahrungen Großbritanniens mit einer Abgabe auf Softdrinks zeigten, dass sich dadurch der Zuckergehalt in Limonaden und Säften reduzieren lasse, erklärten die Berliner Forschenden in einer Studie.
    Das Vereinigte Königreich hatte 2018 eine stufenweise Steuer auf zuckergesüßte Getränke eingeführt. Diese werden je nach Zuckergehalt besteuert. "Durch eine solche stufenweise Zuckersteuer entsteht ein Anreiz, den Zuckergehalt der Getränke deutlich zu reduzieren – teilweise ohne die Getränke teurer zu machen", sagte DIW-Studienautor Schmacker. Die Hersteller taten dies, um unter einen niedrigeren Steuersatz zu fallen.
    Auch in Dänemark gab es zwischenzeitlich eine solche Steuer. Als diese 2012 stark erhöht wurde, tranken die Dänen im Durchschnitt deutlich weniger zuckerhaltige Getränke, so das DIW. 2014 schaffte die dänische Regierung die Steuer wegen der zu hohen Verwaltungskosten wieder ab.
    Diese Nachricht wurde am 18.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.