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Neuregelung der BND-Befugnisse
Freunde sollen nicht mehr ausgespäht werden

Das Bundeskabinett regelt die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes neu. Dem Gesetzentwurf zufolge, der dem Deutschlandfunk bereits vorliegt, soll die Behörde andere EU-Staaten künftig nicht mehr ausspähen dürfen - außer bei Verdacht auf Waffenschmuggel oder die Unterstützung von Terroristen. Und auch an vielen weiteren Stellen finden sich Ausnahmen.

Von Falk Steiner |
    Die Aufnahme vom 06.06.2014 zeigt Satellitenschüsseln des Ionosphäreninstituts des Bundesnachrichtendienstens (BND) bei Rheinhausen (Baden-Württemberg).
    Ein neu zu errichtendes Kontrollgremium beim Bundesgerichtshof soll überprüfen, ob die vom BND gewählten Maßnahmen rechtmäßig sind. (pa/dpa/Wolf)
    "Der Bundesnachrichtendienst hält sich in Deutschland an Recht und Gesetz", sagte Ronald Pofalla vor der vergangenen Bundestagswahl. Das daran Zweifel angebracht sind, zeigte die Arbeit des Untersuchungsausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste des Bundestages in den vergangenen beiden Jahren. In den Selektoren genannten Suchbegriffen, mit denen die Abteilung Technische Aufklärung des BND Internet- und Satellitenverkehre‎ durchsucht - teilweise im Auftrag und gemeinsam mit dem technischen US-Nachrichtendienst NSA - fanden sich einem geheimen Bericht des PKGr zufolge massenhaft Zielbeschreibungen, die weder vom Auftragsprofil der Bundesregierung für den Bundesnachrichtendienst gedeckt waren noch von anderen Aufgabenbeschreibungen. Zudem sollen teilweise auch Grundrechtsträger wie der deutsche Diplomat Hansjörg Haber, der sich erst vor wenigen Tagen von seinem Amt als EU-Botschafter in der Türkei entbinden ließ, Europäische Institutionen und Regierungsmitglieder von EU-Staaten auf der Zielliste gestanden haben.
    Noch vor Ende des Untersuchungsausschusses zieht Kanzleramtsminister Peter Altmaier und die Koalition nun eine gesetzliche Schlussfolgerung daraus: die rechtliche Grundlage der Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes wird neu geregelt und liegt dem Deutschlandfunk vor. Die Maxime Angela Merkels "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht", die bis zur Äußerung der Kanzlerin im Herbst 2013 auch im BND unbekannt war, hat nur eingeschränkt Eingang ins Gesetz gefunden. Zwar sollen EU-Staaten grundsätzlich ausgenommen werden, im Einzelfall soll Spionage jedoch dennoch möglich sein, etwa bei Verdacht auf Waffenschmuggel oder Terrorismusunterstützung. Weitergehende Ausnahmen früherer Entwürfe (NATO, Europäischer Wirtschaftsraum und Israel) finde sich in der finalen Fassung nicht mehr wieder. Allerdings werden auch hier Einzelstaatsausnahmen möglich sein - genau wie bei der Frage, mit den Geheimdiensten welcher Staaten der BND grundsätzlich zusammenarbeiten darf.
    Deutlich verschärfte Berichts- und Genehmigungspflichten
    Kritiker befürchten, dass es sich dabei um eine bloße Legalisierung der bisherigen und teilweise rechtswidrigen Praxis der Ausspähung von Kommunikation an Internetknoten in Deutschland und Satellitenverkehren von Deutschland aus handelt. Der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss Konstantin von Notz sagte dem Deutschlandfunk, dass der Gesetzentwurf das "absolute Minimum" sei. Der BND habe in der Vergangenheit im rechtsfreien Raum agiert. "Es wäre die Pflicht der Bundesregierung gewesen, hier nun eine differenzierte Regelung zu finden, gerade bei dem sensiblen Abgriff an der Glasfaser, wo man alle Daten mitnimmt", so von Notz.
    Die Neuregelung enthält deutlich verschärfte Berichts- und Genehmigungspflichten für den Bundesnachrichtendienst, das Kanzleramt muss bei wesentlichen Aktionen künftig teils informiert werden, teils auch genehmigen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes soll ein neu zu errichtendes Kontrollgremium beim Bundesgerichtshof übernehmen – dieses soll auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Nachrichtendienste des Bundestages berichten.
    Komplementär zu der Gesetzesinitiative des Kabinetts haben Unions- und SPD-Fraktion im Bundestag eine Reform der Aufsicht erarbeitet, die derzeit finalisiert wird. Die Reform der Aufsicht soll in der letzten Sitzungswoche zusammen mit dem Kabinettsentwurf vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Bereits zum 01.07. tritt Bruno Kahl, bisher Abteilungsleiter im BMF, die Nachfolge von Gerhard Schindler als BND-Präsident an.