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Neuregelung der Grundsteuer
Finanzminister Scholz kündigt Reformkonzept an

Das Konzept für eine neue Grundstücksbewertung soll noch in diesem Jahr kommen. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium. Dementiert wurde aber ein Medienbericht, wonach die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell berechnet werden soll. Eigentümerverbände fürchten bürokratischen Irrsinn.

Von Volker Finthammer |
    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) spricht zum Abschluss der Beratungen des Bundeshaushaltsplans 2019 im Deutschen Bundestag.
    Olaf Scholz möchte diese Woche die Länder über seine Pläne zur Grundsteuer informieren. (dpa / Ralf Hirschberger)
    Mit der Aussage, die "Bild"-Zeitung sei kein Steuerfachblatt, hat Finanzminister Olaf Scholz die heutige Meldung der Zeitung, wonach künftig für jede Wohnung die Grundsteuer auf Basis einer individuellen Berechnung festgelegt werden könnte, zurückgewiesen. Da habe wohl jemand etwas aufgeschnappt und falsch verstanden, sagt Scholz beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
    Nach dem Bericht der Zeitung soll sich die Steuer künftig nicht mehr auf ganze Häuser beziehen, Berechnungsgrundlage sollte stattdessen die Fläche und das Alter der Immobilie sowie die Höhe der Miete sein. Entsprechend würden bei Wohnungen mit hoher Miete auch die darauf entfallende Grundsteuer steigen. Bei selbst genutzten Wohnungen oder Reihenhäusern soll sich die Steuer an der jeweiligen Wohngeldtabelle orientieren.
    Ein Sprecher des Finanzministers dementierte den Bericht:
    "Wir haben überhaupt nichts vorgelegt. Es gilt also weiterhin, dass wir bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorlegen werden."
    Grundstücksbewertung komplett veraltet
    Doch ganz so fern scheint der Veröffentlichungstermin dann doch nicht mehr zu sein. Finanzminister Olaf Scholz erklärte heute Morgen, in dieser Woche die Länder über seine Pläne informieren zu wollen.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April geurteilt, dass die bei der Berechnung bislang zugrunde gelegten Einheitswerte für die Grundstücksbewertung verfassungswidrig sind. Und das aus einem einfachen und nachvollziehbaren Grund: Sie sind veraltet. In Westdeutschland wurden sie zuletzt 1964 festgelegt. In Ostdeutschland gelten derzeit noch die Werte aus dem Jahr 1935.
    "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerbeamte"
    Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die in dem Zeitungsbericht formulierten Eckpunkte des Grundsteuerkonzepts sogleich als "bürokratischen Irrsinn" und als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerbeamte. Die Wohnungsverbände bevorzugen das sogenannte Flächenmodell, bei dem allein Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche zur Berechnung der Steuer herangezogen werden und keine variablen Bestandteile wie etwa die Miete.
    Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" lag der Bericht der "Bild"-Zeitung wohl doch nicht ganz daneben. Danach soll die Steuer künftig anhand der Nettokaltmiete tatsächlich individuell für jede Wohnung berechnet werden, und das auf der Basis neuer Berechnungsgrundlagen für die Einheitswerte. Diese Einheitswerte sollen künftig zudem alle sieben Jahre angepasst werden.
    Das Volumen der Grundsteuer soll nach den Worten des Finanzministers jedoch weiterhin 14 Milliarden Euro pro Jahr betragen und nicht steigen. Allerdings dürfte das Modell zu deutlichen Verschiebungen in der individuellen Steuerlast führen. Das hat der Finanzminister bereits bestätigt. Ob das zu einer weiteren Erhöhung der Mieten etwa in den begehrten Ballungsräumen führen könnte, ließ der Minister bei seinen Gesprächen mit dem Handwerk offen. Die Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Miete umlegen.