Sie waren unter anderem mit Strafverfahren gegen Mitglieder der sogenannten Letzten Generation betraut. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte teilte auf Anfrage der dpa mit, die Schnell-Verfahren hätten sich in vielen Fällen nicht als zielführend erwiesen. So sei die Beweislage oft weniger eindeutig als gedacht - etwa bei der Frage, wie groß der durch eine Straßenblockade entstandene Schaden sei. Einige der beschleunigten Verfahren hätten deshalb den vorgegebenen Zeitrahmen gesprengt und neu aufgerollt werden müssen.
Die noch offenen Verfahren sollen nun von anderen Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten übernommen werden, wie die Sprecherin mitteilte.
Diese Nachricht wurde am 07.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.