Mai 2006: Beschäftigtes Treiben im Sitz der E.ON Energie AG in München. Die EU-Kommission hat ihre Wettbewerbsprüfer geschickt. Der Verdacht: E.ON habe sich an wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligt.
Ein Tag, der einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen sollte, der erst heute sein Ende gefunden hat – mit schlechtem Ausgang für den Großkonzern.
An jenem Tag im Mai waren die Prüfer bis zum Abend zu keinem Ergebnis in ihren Untersuchungen gelangt. Also wurden die gut behüteten Konzern-Dokumente in einem Raum verwahrt, um die Arbeit am nächsten Tag wieder aufzunehmen. Der Raum wurde, und das ist übliches Prozedere bei solchen Untersuchungen, mit einem amtlichen Siegel verschlossen. Am nächsten Morgen, war dieses Siegel, ein kleiner Kunststoffaufkleber, allerdings gebrochen.
Ob vorsätzlich oder nicht, spielt in diesen Fällen keine Rolle. Der Siegelbruch ist ein Vergehen und wird von der Kommission mit Geldbußen geahndet. 38 Millionen Euro sollte E.ON zahlen. 38 Millionen, die E.ON aber nicht zahlen wollte.
Schon 2010 ging der Konzern mit dem Fall an den Europäischen Gerichtshof. Doch der EuGH gab der Kommission Recht. Und auch heute im zweiten Anlauf musste E.ON erneut die bittere Pille schlucken.
Vor Gericht berief sich der Konzern auf den alten Grundsatz "in dubio pro reo."
Die Kommission hätte nachweisen müssen, dass E.ON Mitarbeiter das Siegel zerrissen hätten. Außerdem sei der Aufkleber zu alt gewesen und habe nicht mehr richtig gehaftet, was der Konzern mit mehreren Gutachten zu untermauern versuchte.
Für das Gericht sprach die Beweislast aber gegen E.ON. Der Siegelbruch sein nun mal offensichtlich und E.ON nicht in der Lage ihn plausibel zu erklären.
Auch einem Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit widersprach das Gericht. E.ON hatte sich über die Höhe des Bußgeldes von 38 Millionen Euro beklagt. Das entspricht etwa 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Die Zahl ist deshalb interessant, weil laut geltenden Richtlinien die Kommission für den Siegelbruch eine Strafe von bis zum einem Prozent des Jahresumsatzes hätte verhängen dürfen. Das heißt also mehr als das Siebenfache.
Der Fall ist damit nun endgültig abgehakt. Denn von E.ON kam einzig und allein der schmallippige Kommentar: Wir haben die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Mehr gab es nicht zu hören.
Ein Tag, der einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen sollte, der erst heute sein Ende gefunden hat – mit schlechtem Ausgang für den Großkonzern.
An jenem Tag im Mai waren die Prüfer bis zum Abend zu keinem Ergebnis in ihren Untersuchungen gelangt. Also wurden die gut behüteten Konzern-Dokumente in einem Raum verwahrt, um die Arbeit am nächsten Tag wieder aufzunehmen. Der Raum wurde, und das ist übliches Prozedere bei solchen Untersuchungen, mit einem amtlichen Siegel verschlossen. Am nächsten Morgen, war dieses Siegel, ein kleiner Kunststoffaufkleber, allerdings gebrochen.
Ob vorsätzlich oder nicht, spielt in diesen Fällen keine Rolle. Der Siegelbruch ist ein Vergehen und wird von der Kommission mit Geldbußen geahndet. 38 Millionen Euro sollte E.ON zahlen. 38 Millionen, die E.ON aber nicht zahlen wollte.
Schon 2010 ging der Konzern mit dem Fall an den Europäischen Gerichtshof. Doch der EuGH gab der Kommission Recht. Und auch heute im zweiten Anlauf musste E.ON erneut die bittere Pille schlucken.
Vor Gericht berief sich der Konzern auf den alten Grundsatz "in dubio pro reo."
Die Kommission hätte nachweisen müssen, dass E.ON Mitarbeiter das Siegel zerrissen hätten. Außerdem sei der Aufkleber zu alt gewesen und habe nicht mehr richtig gehaftet, was der Konzern mit mehreren Gutachten zu untermauern versuchte.
Für das Gericht sprach die Beweislast aber gegen E.ON. Der Siegelbruch sein nun mal offensichtlich und E.ON nicht in der Lage ihn plausibel zu erklären.
Auch einem Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit widersprach das Gericht. E.ON hatte sich über die Höhe des Bußgeldes von 38 Millionen Euro beklagt. Das entspricht etwa 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Die Zahl ist deshalb interessant, weil laut geltenden Richtlinien die Kommission für den Siegelbruch eine Strafe von bis zum einem Prozent des Jahresumsatzes hätte verhängen dürfen. Das heißt also mehr als das Siebenfache.
Der Fall ist damit nun endgültig abgehakt. Denn von E.ON kam einzig und allein der schmallippige Kommentar: Wir haben die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Mehr gab es nicht zu hören.