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Niederlage für Google
EU-Gericht bestätigt Milliardenbußgeld

Mit seinem Widerspruch gegen ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld ist Google in erster Instanz gescheitert. Das sei ein "historisches Urteil", sagte der Kartellrechtler Rupprecht Podszun im Dlf. Das Gericht habe festgestellt, dass die Suchmaschine ein Infrastrukturanbieter sei.

Von Annika Schneider /Rupprecht Podszun im Gespräch mit Antje Allroggen |
Screenshot von "Google Shopping" 2017
"Google Shopping" zeigte eigene Angebote bei den Suchergebnissen ganz oben an - und benachteiligte so die Konkurrenz (Imago/Richard James Mendoza/Zuma Press)
Google hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage hinnehmen müssen: Der Konzern hatte Widerspruch gegen ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro eingelegt, das die EU-Kommission wegen Wettbewerbsbenachteiligung verhängt hatte.

Google benachteiligte andere Dienste

Heute bestätigten die Richterinnen und Richter die Kommissionsentscheidung. Google kann nun in die nächste Instanz gehen. Zahlen soll der Konzern, weil er die Ergebnisse seiner Suchmaschine zu eigenen Gunsten manipuliert haben soll. Die Angebote seines Preisvergleichsdienstes "Google Shopping" wurden demnach als erste angezeigt und als günstiger dargestellt. Das habe andere Preisvergleichsdienste benachteiligt.
Das Gericht habe sich damit in aller Eindeutigkeit auf die Seite der EU-Kommission gestellt, sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Rupprecht Podszun – mit einer Klarheit, die so nicht zu erwarten gewesen sei. Das sei Rückenwind für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die das Verfahren gegen Google geführt hat.

Rückenwind für EU-Kommission

Ein Urteil gegen die Kommission wäre ein Stolperstein gewesen für die derzeit in Brüssel laufenden Verhandlungen über den "Digital Markets Act", der große Digitalkonzerne wie Google, Apple und Amazon stärker regulieren soll. Podszun betonte, es handele sich um einen der wichtigsten Kartellrechtsfälle der vergangenen Jahrzehnte.
Das Gericht habe festgehalten, dass Google mit seiner Suchmaschine ein Infrastruktur-Anbieter sei. Das ermögliche es der Kommission, dem Konzern strengere Richtlinien aufzuerlegen.

Vorgaben wichtiger als Geldbuße

Die Geldbuße treffe den Konzern wahrscheinlich nicht ins Mark, denn Google habe liquide Mittel in Höhe von über 100 Milliarden Dollar. Trotzdem verstünden die Konzerne die Sprache des Geldes, sagt der Kartellrechtler.
Wichtiger aber seien die vom Gericht gemachten Vorgaben, die direkt im Markt umsetzbar seien: Google dürfe die eigenen Dienste in der Suche gegenüber anderen Diensten nicht bevorzugen. Podszun stellte klar: "Das Wichtige ist eigentlich: Welche Veränderungen erreichen wir für die Nutzer?"